Pathologische Fraktur bei Knochenmetastasen

  • Salut Forum,
    ich habe nach wie vor Probleme mit der korrekten Kodierung von pathologischen Frakturen bei Knochenmetastasen.
    Ist der ursprüngliche Tumor als HD zu wählen, gefolgt von dem geeigneten Schlüssel aus M90.7*? Dann landet man meist in einem entsprechendn \"Tumor-DRG\". Oder muss die Knochenmetastase C79.5 mit einem Schlüssel aus M90.7* kompiniert werden? Dann wäre man in einem \"Fraktur-DRG\". Im ICD 10 steht nur dass die M90.7* mit einem Code aus C00 bis D48 zu kombinieren sei, hätte man dann nicht explizit auf die C79.5 hinweisen müssen? ?(
    Herzlichen Dank
    M. Jacoby

  • Hallo Frau Jakoby,
    erfolgte die Aufnahme zur Behandlung der pathol. Fraktur ist
    HD M90.75 (pathol. Femurfraktur)
    ND Primärtumor

    Tip: Suchfunktion verwenden - es lohnt sich! :p
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…3f97595ec4e42#0

    entsprechend der Empfehlung des Großmeisters
    KDR0201e

    Mit freundlichen Grüßen M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Salut Herr Finke,
    salut Forum,
    mir ist diese Kodierregel zur Hauptdiagnose bei Tumorerkrankungen bekannt. Durch die M97.7-* als Sekundärkode habe ich die pathologische Fraktur als HD ja kodiert, nur was ist der korrekte Primärkod? Die Knochenmetastase? Pathologische Frakturen bei maligenen Erkrankungen sind doch immer die Folge von Knochenmetastesen. Oder irre ich mich da gewaltig???) :d_gutefrage:
    Weshalb wird im ICD 10 dann nicht explicit gesagt, dass die M97.7-* bei maligenen Erkrankungen mit der Knochenmetastase (C79.5) als Primärschlüssel zu kodieren sei, anstatt alle Schlüssel aus dem C-Bereich als Primärkode anzubieten?
    Über \"Suchen\" habe ich bereits versucht eine Antwort im Forum zu finden, bin aber in Bezug auf meine Fragestellung nicht fündig geworden.
    Einen schönen Tag in einem hoffentlich klimatisierten Raum. :sonne:

    M. Jacoby

  • Hallo Frau Jacoby,

    Zitat


    Original von Jacoby:
    ...Pathologische Frakturen bei maligenen Erkrankungen sind doch immer die Folge von Knochenmetastesen...


    Nein, die C79.5 beschreibt die sekundäre bösartige Neubildung des Knochens. Es kann ja auch eine pathologische Fraktur bei primärem Malignom des Knochens geben.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Sorry,
    ich habe mich unklar ausgedrückt. Primäre Knochentumoren können selbstverständlich zu pathologische Frakturen führen. Hier habe ich mit der Kodierung auch kein Problem. Aber was ist mit anderen malignen Erkrankungen? Sind es hier nicht immer die Knochenmetastasen, die zur Fraktur führen? Und wenn man wünscht, dass dann die Knochenmetastase als Primärschlüssel verwand wird, hätte man das nicht konkreter im ICD 10 angeben können? Für mich bleibt die Kodierung unklar und je nach Erlös wird vom MDK mal der ursprünglichen Tumor, mal die Knochenmetastase als Primärkode vor der M90.7-* gefordert.

    Grüsse
    m.Jacoby

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wieso soll bei pathologischer Fraktur bei Knochenmetastase die Kodierung unklar sein? Eine Fraktur dieser Art ist nach +/*-Systematik wie oben beschrieben zu kodieren: Knochenmetastase/path. Fraktur. Die DKR gibt dann noch vor, dass bei Aufnahme zur Behandlung von Metastasen, diese als HD zu nennen sind und dazu (!) den Primärtumor als ND (!). Es gibt hier gar keinen Zweifel und alles was der MDK hiervon abweichend fordert ist schlichtweg falsch.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Salut,
    vielen Dank für ihre Antwort. Der MDK hat hat bei seinen Argumentationen auf die unklare Situation im ICD 10 verweisen. Über die Kodierrichtlinien zu Argumantieren ist schlüssiger, zumal die Frakturen so in einem \"Fraktur-DRG\" landen.

    Grüsse M. Jacoby

  • Guten Tag, sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    eines \"unserer\" Krankenhäuser besteht darauf, zur Verdeutlichung der Situation zusätzlich zu den Kodes C79.5 und M90.78 noch den Schlüssel S32.04 zu kodieren.

    Ich persönlich halte das für falsch, weil es hier ja eindeutig um eine pathologische Fraktur geht.

    Wie sind denn die Meinungen des Forums zu diesem Thema?

    Mit freundlichen frühsommerlichen ( ? ) Grüßen :sonne:

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    man betrachte die Hinweis am Anfang des Kapitel XIX und stelle fest, dass hier unter (traumatischen) Frakturen die pathologischen Frakturen als Exklusivum beschrieben sind. Bedeutet, dass diese Kodes nicht die selbe Situation beschreiben können. Wenn path-#, dann M84.4-. Da aber unter M84.4- dann auch noch das Exklusivum path-# bei bösartiger Neubildung (M90.7-*) zu finden ist, ist in diesen Situationen eben entsprechend oben aufgezeigter +/*-Systematik zu kodieren. Nur wenn Sie eine traumatische und eine pathologische Fraktur haben, können beide Kodes nebeneinander auftauchen (siehe auch FAQ beim DIMDI zu den Exklusiva). Solche Situationen dürften eher selten sein.

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    genauso habe ich gegenüber dem Krankenhaus argumentiert, selbst die DIMDI-Erläuterung zu den Exklusiva habe ich zitiert. Mir wurden dann die Hinweise zur Doppelklassifizierung in den DKR entgegengehalten mit dem Hinweis, dass die DKR vor dem ICD-10 rangiere.

    Und als ich dann bei meiner Suche im Forum auf diesen Thread gestoßen bin, hielt ich es für sinnvoll, diese Frage noch einmal aufzuwerfen (obwohl ich die Argumentation des KH in diesem Fall völlig schwachsinnig finde).

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens