Pathologische Fraktur bei Knochenmetastasen

  • Hallo Zusammen,
    hallo Herr Selter,

    ich bin froh, diese Thread gefunden zu haben, habe aber noch eine kurze Frage zu Ihrer nachfolgenden Mitteilung:

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    man betrachte die Hinweis am Anfang des Kapitel XIX und stelle fest, dass hier unter (traumatischen) Frakturen die pathologischen Frakturen als Exklusivum beschrieben sind. Bedeutet, dass diese Kodes nicht die selbe Situation beschreiben können. Wenn path-#, dann M84.4-. Da aber unter M84.4- dann auch noch das Exklusivum path-# bei bösartiger Neubildung (M90.7-*) zu finden ist, ist in diesen Situationen eben entsprechend oben aufgezeigter +/*-Systematik zu kodieren. Nur wenn Sie eine traumatische und eine pathologische Fraktur haben, können beide Kodes nebeneinander auftauchen (siehe auch FAQ beim DIMDI zu den Exklusiva). Solche Situationen dürften eher selten sein.


    Meine Frage:
    Heisst \"und\" traumatische (z.B. Sturz) Fraktur in dem tumorbefallenden Bereich oder \"2\" Frakturen an verschiedenen Stellen, eine traumatisch die andere (pathologische) spontan? :d_gutefrage:

    Unser Fall:
    Pat. mit bekannten Nierenkarzinom stürzte und zog sich eine med. Schenkelhalsfraktur zu. Die Unfallaufnahme hatte es nicht ganz deutlich gezeigt, aber intraoperativ sah das Gewebe \"seltsam\" aus und die Histologie bestätigte die Metastase des Nierenca. Ist das jetzt eine traumatische oder pathologische Fraktur oder beides? :a_augenruppel:

    Mit Dank und schönes Wochenende

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    da die Fraktur ja nur eine Lokalisation hat und wohl das Trauma Ursache der Fraktur ist, würde ich die Fraktur \"Normal\" als HD kodieren, das CA und Knochenmetastase als ND.

  • Hallo Herr Selter,

    ich habe noch mal schnell in den Entlassungsbrief gesehen. Pat. gab Schemrz in der Leiste an, ein Trauma war NICHT erinnerlich!
    Damit gelten Ihre obigen Ausführungen für die HD: C79.5 + M90.75*. Eine zusätzliche Angabe der Schenkelhalsfraktur S72.01 als Lkalisation \"beschreibende\" ND muss wohl entfallen, da schon mit der OPS erfasst, oder?

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo riol,

    wenn es \"nur\" eine pathologische Fraktur ist, erfolgt keine zusätzliche Angabe von S72.01. Das hat nichts mit dem OPS zu tun, auch ohne Operation erfolgt keine zusätzliche Angabe (Exklusivum ICD).

  • Guten Morgen Forum,

    hierzu habe ich noch eine Frage.
    Pat. wurde zur Abklärung eines Plasmozytoms aufgenommen. Dies bestätigte sich. Wird auch als HD anerkannt.
    Weiter hatte Pat. Wirbeldeckplattenimpressionsfraktur des BWK 11 eine osteolytische Veränderung LWk 1 mit Instabilitätszeichen vereinbar mit Plasmozytom. (im späteren Aufenhalt wurde Kyphoplastie durchgeführt.)
    Kodiert wurde: HD C90.00; ND C79.5 mit *M90.78. Der MDK will nun als ND M48.48 mit M90.78 und nicht die C79.5.
    Frage nun: Wer hat Recht?
    Danke und Grüße
    Bewe

  • Hallo Bewe,
    formal der MdK, denn die HD C90.00 fällt nicht unter

    Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88 ).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo forum,

    geht M90.78* überhaupt?

    Unter M90.7-* kommt Exkl.: Wirbelkörperkompression bei Neubildungen (M49.5-*)

    Dort allerdings problem, es wird C79.5+ zugeordnet.
    Das MM ist aber primär, nicht sekundär wie lymphome, metastasen. Oder?

    hallo Einsparprinz: wenn das beispiel bei M49.5-* nicht abschließend ist, wär dann auch C00-C99/D48+ möglich?
    Nächstes +/*-problem

    mfg ETgkv
    Ernst Trump

  • Hallo bewe,

    ich hätte in dem von Ihnen geschilderten Fall genau so kodiert, wie von Ihnen angegeben. Da lt. DKR bei Lymphomen keine sekundär bösartigen Erkrankungen kodiert werden dürfen, außer eben die Knochen(mark)herde, würde ich diesen Hinweis unter C79.5 als spezielle Ergänzung sehen, die genau angibt, wann der Kode auf jeden Fall anzugeben wäre. Ansonsten sind die ossären Metastasen im alphabetischen ICD10 explizit dem Kode C79.5 zugewiesen. Im allgemeinen scheint mir die alleinige Zuordnung für Knochenmetastasen nur für C81-C88 auch etwas sinnlos, dann könnte man ja bei allen anderen Karzinomen keine Knochenmetastasen kodieren, selbst wenn der Patient zur alleinigen Behandlung (z.B. Bestrahlung) dieser aufgenommen wurde und C79.5 sogar als HD kodiert werden müsste.

    MfG findus

    MfG findus