Infektion Fixateur

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    bei einer Metallentfernung, Fixateurentfernung ist die Haupdiagnose die Fraktur und die Metallentfernung die Nebendiagnose.
    Meine Frage: Ein Patient kommt mit einem infizierten Fixateur oder mit einer infizierten Schraube. Auf Grund des Infektes kommt es zur Metallentfernung. Die Hauptdiagnose ist der Infekt und die Metallentfernung eine Nebendiagnose.
    Kann ich in diesem Fall die Fraktur als Nebendiagnose angeben? Oder muss bzw.kann ich \"Folgen einer Fraktur\" verschlüsseln.

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Gruß G.Dengel

  • Hallo Herr Dengel,

    irgendetwas bringen Sie da durcheinander. Bei einer geplanten Metallentfernung im Verlauf der normalen Therapie ist die die Metalleinbringung verursachende Diagnose die Hauptdiagnose und die Z47.0 wird Nebendiagnose.

    Kommt es zu einer Aufnahme des Patienten zur Metallentfernung auf Grund einer Komplikation wird die Komplikation Hauptdiagnose. Bei der Infektion wartet Herr Selter wahrscheinlich noch immer auf die schriftliche Bestätigung durch das InEK, dass zur T84.6 die Osteomyelitis M86.1ff als HD + Erreger codiert werden muss. Mündlich habe ich es auch schon vom DIMDI gehört.

    Was den Frakturcode bzw. Frakturfolgecode angeht, ist es eine klinische Frage. Ist die akute Frakturbehandlung noch nicht abgeschlossen und macht sie Aufwand im Sinne der DKR für Nebendiagnosen, muss man sie codieren. Ist die Frakturbehandlung bereits in der Ruhephase und macht die Frakturfolge Aufwand im Sinne der ND-Definition ist die Frakturfolge zu codieren. Die Folge selbst haben Sie dann schon mit der T84 bzw. M86 codiert (also drei Codes, es sei denn die noch behandlungspflichtige Frakturfolge ist eine weitere Diagnose, die mit den drei Codes nicht abgedeckt sind, dann wäre es vier Codes). Für die M86 + Erreger allein reicht eigentlich die T84 schon für die Doppelcodierung nach den Folgezustandsregeln.

    Genügt Ihnen das? Man kann natürlich noch viele Gedankenspiele betreiben, die dann zu ganz anderen Codierungen führen. Z.B. primär infizierte offene Fraktur – Rezidiv mit und ohne vorangegangene Osteosynthese usw. usw. Da kommt es dann auf jeden Einzelfall an. Leichter wird es jedenfalls nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von winterth:
    Bei der Infektion wartet Herr Selter wahrscheinlich noch immer auf die schriftliche Bestätigung durch das InEK, dass zur T84.6 die Osteomyelitis M86.1ff als HD + Erreger codiert werden muss.


    Tja, dass tut er ......
    Habe zwischenzeitlich die telefonische Auskunft erhalten, dass man sich immmer noch nicht abschließend einigen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    nach osteosynthetischer Versorgung einer bimalleolären Sprunggelenksfraktur bei einem Patienten mit diversen Risikofaktoren kam es postoperativ zu einem persistierenden Wundinfekt an der Fibula, sodass wir uns schließlich - zum frühestmöglichen Zeitpunkt (5 Monate nach der Erst-OP) - zur vorzeitigen Metallentfernung entschlossen. Der Kostenträger (leider privat) fordert nun als HD die ursprüngliche Fraktur (S82.81) mit Verweis auf die DKR D005d (Folgeeingriff - Metallentfernungen).
    Von uns wurde als HD T84.6 (Infektion durch interne Osteosynthesevorrichtung) kodiert, weil die stationäre Aufnahme zu diesem Zeitpunkt nicht zu einer geplanten Metallentfernung, sondern zur beabsichtigten Infektsanierung erfolgte. Nach Herrn Winters (und meiner) Meinung wäre der Fall ja eindeutig. Nur wie kann ich das der privaten Krankenversicherung plausibel machen?

    Herzlichen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Lieber Herr Kollege Balling,
    Sie sprechen ja selber ganz richtig von geplant oder ungeplant, wir haben das ja mehrfach diskutiert - wenn das die Kasse nicht begreift, fällt mir leider kein passendes Urteil ein, da würde ich klagen

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,

    habe gerade ein ähnliches Problem, allerdings handelt es sich um einen Z.n. Umstellungsosteotomie am Knie, bei Gonarthrose.

    Aus dem Arztbrief:

    \"
    DIAGNOSE Z. n. subtractiver valgisierender Tibiakopfumstellungs-Osteotomie links bei
    medial betonter Gonarthrose und postoperativer Wundinfektion sowie Wundrevision

    Herr XXXX stellte sich erneut zur frühzeitigem Metall- und Septocollketten-Entfernung und vorgeschalteter Arthroskopie des linken Kniegelenkes vor. Es zeigten sich bei Aufnahme reizlose, trockene Wundverhältnisse ohne lokale Infektzeichen bei allerdings noch bestehender Schwellneigung, die dem Patienten deutliche Beschwerden verursache. Radiologisch zeigte sich eine knöchern konsolidierte Osteotomie des linken proximalen Tibiaabschnittes bei einliegendem Osteosynthesematerial und einer Septocoll-Kette. Intraoperativ zeigte sich, wie schon vorbestehend, der deutliche medial betonte Gonarthrosebefund (bis III° Knorpelschaden mediale Gelenkfacette sowie II-III° Chondro-malazie retropatellar bei noch intaktem lateralem Kniegelenk-Compartement). Anschließend erfolgte die Metallentfernung im Bereich der alten Narbe am linken Tibiakopf, wobei auch operativ aus dem Plattenlager ein Wundabstrich sowie eine Gewebeprobe zur mikrobiologischen Untersuchung eingesandt wurde. Postoperativ war der Wundheilungsverlauf erfreulicherweise komplikationslos, so daß das Drainagematerial zeitgerecht entfernt werden konnte. Die Mobilisation an Unterarmgehstützen war unkompliziert möglich, so daß wir Herrn XXXX mit trockenen Wundver-hältnissen ohne wesentlichen Gelenkerguß in ambulante Weiterbetreuung entlassen werden konnte. Die nach Entlassung eingetroffenen Wundabstrichergebnisse erbrachten überraschend den Nachweis von Koagulase-negativen Staphylococcen aus dem eingesandten Granulationsgewebe, so daß wir hier sofort telefonisch testgerecht die Therapie mit Clindamycin einleiten ließen. Zusätzlich empfahlen wir die Kontrolle der Wundverhältnisse und der Entzündungs-parameter. Für den Patienten wurde wunschgemäß eine AHB zur Verbesserung der Kniebeweglichkeit und -belastbar-keit eingeleitet.\"

    Was ist denn nun HD?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Tut mir leid, dass ich keinen konstruktiven Beitrag leisten kann, aber es gefällt mir, dass die Forensoftware das Wort \"Wundabstrich-Ergebnis\" offensichtlich in seiner ungetrennten Form anstößig findet :)

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo Papiertiger,

    eine Antwort ist gar nicht so einfach.

    Unter der Prämisse, dass der Patient vorzeitig zur ME kam entfällt die Z47.0 und auch die Notwendigkeit, die alte Diagnose wieder zur HD zu machen.

    Sie können also die Verhältnisse, die jetzt vorhanden sind, codieren.

    Wenn die Beschwerden bei der Schwellneigung die Urasche für die vorzeitige Aufnahme waren, müssen Sie dafür Codes finden.

    Ich würde den doch noch bestehenden Infekt vorschlagen, der zu den Beschwerden führte, auch wenn die Antibiose erst nach der Entlassung einsetzte, so stellt doch die operative Herdsanierung mit der ME usw. bereits eine Behandlung eines Infektes dar.

    Also T84.6 + M86.15 (HD) + B95.ff + M17.1 als Diagnose und 1-697.7 (es war wohl eine diagnostische Arthroskopie; ansonsten käme der entsprechende Code aus 5-81ff in Frage, eine Prüfung im OP-Bericht wäre sinnvoll).

    Die ME entspricht dann der 5-878.ff je nach Material.
    Die Biopsie (nicht der Abstrich, der hat keinen Code) ist dann je nach Gewebe 1-502.ff (nur Weichteil) oder 1-503.ff (Knochen enthaltend) oder beides.
    Auch muss geklärt werden ob wieder ein Medikamententräger eingebracht wurde.
    Der OP-Bericht könnte auch klären, ob ein schichtübergreifendes Debridement stattfand die 5-787 sagt aber nur die ME aus, aber nicht die darüber hinaus stattfindenen Maßnahmen.

    Das wäre mein Vorschlag.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Papiertiger,

    es soll natürlich 5-787.ff heißen, aber Sie haben den Dreher mit Tippfehler sicher bemerkt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin