Hallo liebe Mitstreiter,
regelhaft wird an unserem Klinikum die Kodierung der Nebendiagnose \"Vorhofseptumdefekt\" (Q21.1) bei Neugeborenen durch den MDK geprüft. In der Regel erfolgt die Ablehnung der Kodierung dieser Nebendiagnose. Unsere Kinderklinik hat einen Schwerpunkt für Kardiologie, so dass ein Herzecho Bestandteil der Routineuntersuchung ist, unabhängig vom Vorliegen eines Herzgeräusches.
Bei Vorliegen eines Herzgeräusches wird die Kodierung der Nebendiagnose Q21.1 vom MDK in der Regel anerkannt, ohne Herzgeräusch oder anamnestische Hinweise wird die Kodieung der Nebendiagnose abgelehnt. Die Kontrolle des Befundes wird regelhaft im Entlassbericht gefordert.
Wer hat Erfahrungen damit und kann mir argumentativ weiterhelfen?
Gruß G.Dengel