Anfängerfrage ambulante Abrechnung im KH

  • Hallo liebes Forum,

    ich erstelle gerade eine Übersicht über die verschiedenen ambulanten Abrechnungsarten im Krankenhaus.

    Bisher gefunden habe ich:
    - Einzelermächtigung (Abrechnung einzelner Leistungen des Arztes nach EBM direkt mit KV)
    - Institutsermächtigung (Abrechnung einzelner Leistungen der Abteilung nach EBM direkt mit KV)
    - Privatambulanz (Chefarzt rechnet erbrachte Leistungen nach EBM direkt mit Kasse ab)
    - ambulante Operationen (Direkte Abrechnung mit Kassen nach Katalog/EBM-Punktwert)
    - ambulante Leistungen im Rahmen DMP (Abrechnung spezieller Leistungen gemäß Teilnahmevertrag direkt mit Kassen)
    - hochspezialisierte Leistungen (direkte Abrechnung spezieller Leistungen mit den Kassen gemäß individuellem Vertrag)
    - Hochschulambulanz (Abrechnung KH-spezifischer Ambulanzpauschale direkt mit Kassen)

    Hierzu zwei Fragen:
    1. Ist diese Liste bis auf die Notfallambulanz (komme ich gleich zu) vollständig?
    2. Ein Notfall kommt in die Notaufnahme und wird ambulant behandelt. Was kann ich für diesen Patienten abrechnen? Und was wird im Regelfall hierbei gemacht (Notfallpauschale oder Einzelabrechnung nach EBM)?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Gruß,
    HannoH

  • Hallo HannoH!

    sie haben das D-Arztverfahren der BG\'s vergessen. Die verschiedenen Gutachten(BG, Sozialgerichte, Privatkassen etc.) und die Konsile für andere Krankenhäuser.

    Zu Frage 2: Ob Pauschale oder Einzelleistung hängt von der KV-Vereinbarung ab. Im Einzelfall können Sie halt jede Leistung berechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo HannoH,

    in vielen Krankenhäusern gibt\'s auch noch die ambulante Physikalische Therapie.

    Diese Abrechnungsart nennt sich:

    \"Heilmittelabrechnung sonstige Leistungserbringer mittels DTA nach §302\".

    Schönen :sonne: Tag noch.

    Gruß,
    Alfredo