Rückverlegung?

  • Hallo!

    Ein Patient unseres Hauses (KH A) hatte folgende KH-Aufenthalte:
    KH A, Verlegung nach KH B, KH B entläßt ihn nach Hause, einige Tage später stellt sich Paient in KH C vor, KH C verlegt Paient nach KH A. Das alles passiert innerhalb von 30 Tagen.

    Meine Software schlägt mir eine Zusammenlegung wegen Rückverlegung vor. Ist das tatsächlich richtig?

    Gruß aus Malchin

  • Guten Morgen,

    eindeutig nein. Sobald zwischenzeitlich eine Entlassung erfolgte (und die Aufnahme in ein neues Haus nach mehr als 24 Stunden) ist die Verlegungskette unterbrochen. Eine Fallzusammenlegung nach § 3 Abs. 3 FPV kommt hier m. E. nicht in Frage.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Stepanek,
    Das die Software Ihnen eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung vorschlägt ist nachvollziehbar. Denn Sie haben den Pat. im ersten Aufenthalt ja als „Verlegung in externes Krankenhaus“ entlassen und im für Sie zweiten Aufenthalt als „Verlegung aus anderem Krankenhaus“ aufgenommen.
    Woher soll denn die arme Software wissen das der Pat. zwischenzeitlich entlassen worden ist?? :a_zwink:

    Dafür ist es ja auch nur ein Vorschlag und damit wird auch klar, dass der Faktor Mensch zurzeit noch benötigt wird. „Puh“

    Ansonsten siehe Beitrag von ToDo

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)