Referentenentwurf S. 29:
Soweit in Folge einer veränderten Kodierung der Diagnosen und Prozeduren Ausgabenerhöhungen entstehen, sind diese vollständig durch eine entsprechende Absenkung des Basisfallwerts auszugleichen.
Was bedeutet "veränderte Kodierung"?
Jeder Fall wird doch nur einmal kodiert, oder? Und jeder Fall ist anders.
Gummiparagraph? Hintertür für floatenden Punktwert?
MfG B. Scholz