drei Widersprüche und einige Telefonate

  • Ein Hallo in die Runde,

    da is es wieder das Forum. Und ich hatte schon gedacht...

    Habe heute ein Gutachten vom MDK erhalten, aus dem ich zitieren möchte:

    \"Bei Organbeteiligung (...) ist aus formalen Gründen gemäß der DKR 2005 bei Erregernachweis formal eine Sepsis zu kodieren, auch wenn der klinischer Aufwand für diese Diagnose nicht nachvollziehbar ist.\"

    Erst aufgrund eines dritten Widerspruchs und vorangegangenen Telefonaten mit Kasse und MDK bekommen wir Recht, obwohl die Argumente jeweils lediglich anders formuliert wurden. Inhaltlich haben wir also nie neu aufgelegt!

    Bemerkenswert finde ich die Aussage des Gutachters aber vielmehr deswegen, weil hier eine von mir schon lange geargwöhnte Gutachtenpraxis unter Erlösgesichtspunkten zu erkennen ist. Der Gutachter kann sich offensichtlich nur widerwillig den DKR beugen, seine Vorgänger konnten es gar nicht. Das pauschalierende System scheint den Damen und Herren zumal dann nicht geheuer zu sein, wenn es ausnahmsweise mal zugunsten des KH ausschlägt.

    Der Gutachter bemerkt auch: \"Im letzten Widerspruch zitiert die Klinik die DKR bezgl. Sepsis und SIRS, (...) wobei (...) ein Code für eine Sepsis anzugeben ist.\" Das hat also den Ausschlag gebracht. Ich schick das nächste Mal das Büchlein mit.

    mfg HR

    mfg

    Reeka

  • Hallo Holg,

    ich glaube, diese Praxis ist wohl nichts neues und bestätigt doch eigentlich nur unsere schon lange gehegte Vermutung. \"...wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing...\"
    Doch wie so oft werden auch unsere Fakten aus ICD/OPS und DKR sowie den anderen Fachkommentaren der Fachgesellschaften wiedersprochen. Da haben eigentlich alle genügend Beispiele.
    Ein ähnliches \"Spiel\" mit MDK/KK hatte sich bei uns vom Dezember 2004 bis zun
    April 2006 hingezogen, ohne dass die KK gezehlt hat. Erst die Drohung mit dem BSG über unseren Anwalt der Klinik hat zu dem erwünschten Erfolg geführt.
    War schön, mal wieder was vonDir zu höhren.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen ins Forum,


    Zitat


    Original von Mikka:
    \"...wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing...\"

    naja, dann steht es ja 1:1. Denn Gleiches darf man ja bei dem kodierenden Krankenhausarzt und Medizincontroller auch unterstellen.

    Wobei Ihre \"Vermutung\" den MDK-Ärzten schon vorsätzliche Rechtsbeugung unterstellt, da sie vom Gesetz her UNABHÄNGIG und ausschließlich ihrem ärztlichen Gewissen verpflichtet sind.


    Zitat


    Erst die Drohung mit dem BSG über unseren Anwalt der Klinik hat zu dem erwünschten Erfolg geführt.

    Wenn ein Krankenhaus allen Instanzen zum Trotz gleich mit dem Bundessozialgericht droht, schlottern mir allerdings auch die Knie... :d_zwinker:


    Bitte diesen Beitrag nicht zu ernst nehmen - ich habe beim Schreiben selbst geschmunzelt. :d_pfeid:

    In diesem Sinne heiße Grüße aus dem bergischen Land


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen,

    @ ToDo
    Das ich die Interessen meines Arbeitgebers vertrete halte ich für legitim.
    Aber ich habe Gutachter kennen gelernt denen ich kein ärztliches Gewissen mehr abnehme.
    Evtl. muss man von Glück sagen das diese Kollegen nicht mehr praktizieren.
    Ich gehe davon aus das wir alle (Krankenhaus- und Krankenkassenseite) entsprechende Beispiele kennen. Zum Glück ist sind die ärztlichen Gutachter mit Gewissen in der Überzahl. Die anderen nerven einfach nur und machen übermäßig Arbeit.

    Kritikpunkt meinerseits gegenüber der MDK-Leitung ist das bei offensichtlicher Fehlbesetzung keine Konsequenzen gezogen werden.
    Ein vom Gericht bestellter Gutachter der sich nachweisbar fachliche Fehler erlaubt hat wird wohl kaum wieder mit einem Gutachten betraut werden.

    Mich für meinen Teil nervt nicht die unterschiedliche Auslegung der DKR (inhaltliche Diskussion kann auch Spaß machen und das System voranbringen) sondern das bestimmt Gutachter es nicht verstehen auf inhaltliche Argumente einzugehen bzw. wenn offensichtlich wird das sie falsch entschieden haben nicht akzeptieren können das dies so ist.
    Siehe Beispiel von rekka

    Büro: 27Grad bei 51%Luftfeuche

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu, Hallo ToDo,

    vieleicht wäre ein neuer Thrad ganz gut: Witziges aus der Kodierwelt !
    Frust hin, Frust her, man sollte doch wirklich nicht immer alles Bierernst nehmen, auch ich kann mir nicht immer ein schmunzeln verkneifen bei dem einen oder anderen Gutachten. Unser Ansprech-\"Partner\" beim MDK ist auch ganz o.K, es sind wirklich nur die wenigen, die nerven und Arbeit an falscher Stelle produzieren.
    Tja ToDo, machmal müssen eben auch kleine Hunde laut knurren.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    Hunde die bellen beißen nicht!! Aber was ist mit den Hunden die knurren?? (habe nur eine Katze, so bin ich diesbezüglich unbeleckt :c_tongue:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Hr. Chudy

    ein kleiner Hund kann mit lautem knurren auch große Leute erschrecken und warnen. Das schreckt oft ab. Bei Ihrer Katze ist das bestimmt anders. Die kratzt gleich und faucht hinterher. Unmittelbar davor haben Sie diese noch gestreichelt. Katzen sind nachtragend...
    Lassen Sie Hund und Katze mal aufeinander los, da geht was ab.
    Ein Vergleich mit MDK oder KK hinkt hier aber gewaltig und sollte auch damit nicht angeregt werden.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen Forumsgemeinde,

    dies ist zwar nach Zählung mein erster Beitrag, aber gedanklich bin ich schon lange dabei.

    Mir fällt bei MDK-Gutachten immer wieder auf, daß es scheinbar keine Qualitätskontrolle gibt. Wenn ein Gutachten offensichtlichen Unsinn enthält (kommt wirklich vor), geht der Weg offiziell ja erst einmal zurück an die Kasse, danach (ggf. zeitgleich) an den MDK, wobei mir nicht deutlich wird, ob die \"Rückläufer\" dort irgendwie bewertet werden. oft genug bearbeitet der derselbe Gutachter den Widerspruch, der auch das Erstgutachten erstellt hat, damit ist eine übergeordnete Bewertung des gesamten Vorgangs im Sinne einer Qualitätskontrolle m.E. nicht gegeben.
    Und wenn es letztlich hart auf hart kommt, ist nicht der MDK sondern die Kasse der Klagegegner, der Gutachter ist erst einmal fein raus - die Kasse müsste sich ja nicht ans Gutachten halten.

    Aber vielleicht sehe ich ja alles nur zu sehr schwarz/weiss

    Für\'s erste aber mal frohes Weiterschwitzen

  • Hallo ben-ch,
    dem ersten Beitrag ein besonderes HALLO!
    Die Frage nach der \"QS im MDK\" habe ich irgendwo schon mal gestellt - darauf kommt keine Antwort. ISO 9xy bringt uns da nix, das beurteilt m.E. ja nur die Abläufe. Auch der G-BA ist da nicht zuständig.

    Auch uns ist es schon untergekommen, daß Hinweise auf Behandlungsleitlinien, DKRs, ICD und OPS-Hinweise teilweise schlicht ignoriert werden - und dann sind das Punkte, da ist man nicht anderer Meinung i.S.e. Interpretation, sondern Gutachten sind einfach falsch.

    Und so etwas sollte nach dem ersten Widerspruch aus der Welt sein, aber nein, oft wird nochmals der gleiche Unsinn behauptet.

    Vielleicht sollte der MDK zu jedem Gutachten auch einen 150-Fragen-Katalog zur QS erhalten, dann wird\'s eines Tages besser. Aber hier sind wir wieder am Anfang - QS beim MDK will offenbar keiner. Oder gibt es eine Supervision, liebe MDK\'ler?

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MiChu,

    Sie sprechen mir aus der Seele!

    Zitat


    Original von MiChu:
    Mich für meinen Teil nervt nicht die unterschiedliche Auslegung der DKR (inhaltliche Diskussion kann auch Spaß machen und das System voranbringen) sondern das bestimmt Gutachter es nicht verstehen auf inhaltliche Argumente einzugehen bzw. wenn offensichtlich wird das sie falsch entschieden haben nicht akzeptieren können das dies so ist.

    So ist es - selbstgefertigte oder angeblich(!) MDK-interne Richtlinien werden zur letzten Wahrheit erhoben, Ex-Post-Einmischung in therapeutisches Vorgehen, Ex-Post-Bezichtigung der Falschbehandlung an Hand der Akte, Ignoranz (nicht Auslegung!) der DKR, Unkenntnis der In- und Exklusiva - das habe ich bei 2 von 11 Gutachtern bei den mittlerweile zahlreichen Inhouse-Begehungen in 2 \"begehenden\" Bundesländern erlebt. Auf die übrigen 9 lasse ich hingegen \"nichts kommen\". Kann ein Krankenhaus solche parteiischen \"Gutachter\" und deren reine Willkür eigentlich ablehnen ? Übrigens: Das Forum kennen die beiden wohl ziemlich gut (viele Grüße von hier), vielleicht sollte man sie schon vom Mitlesen ausschließen. Lust dazu hätte ich ja...

    Viele Grüße
    sendet
    B. Sommerhäuser

    Ach noch etwas: Ein Ex-MDKler ist jetzt MedCo in einem Krankenhaus, das er selbst \"begutachtet\" hat... Seine Gutachten liegen ihm nun selbst vor. Bin gespannt auf das Ergebnis.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag ,

    Zitat


    Original von Admin:
    Kann ein Krankenhaus solche parteiischen \"Gutachter\" und deren reine Willkür eigentlich ablehnen ?


    Leider nein, Literaturstelle wird noch nachgeliefert


    In diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant:


    Persönliche Haftung:
    Für MDK-Gutachter gilt das nicht…


    „Der Kläger macht gegen den Beklagten einen Schmerzensgeldanspruch mit der Begründung geltend, das Gutachten beruhe auf einer unsorgfältigen Auswertung der seinerzeit vorliegenden Unterlagen.
    ….
    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dazu: „Die Revision ist unbegründet. ( . . . ) Nach Art. 34 Satz 1 GG haftet anstelle des Bediensteten, soweit dieser in Ausübung des ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt hat, der Staat oder die Körperschaft, in dessen Dienst er steht.


    Die persönliche Haftung des Bediensteten ist in diesem Fall ausgeschlossen ( . . . ).

    http://infomed.mds-ev.de


    Urteil vom 22.6.06
    Text:

    http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/8c16baf19063b76100256a5f00412117/b0b916d1ad746baac12571a9004acde3/$FILE/BGH_IIIZR270-05_MDK.pdf


    Gruß

    E Rembs