Ein Hallo in die Runde,
da is es wieder das Forum. Und ich hatte schon gedacht...
Habe heute ein Gutachten vom MDK erhalten, aus dem ich zitieren möchte:
\"Bei Organbeteiligung (...) ist aus formalen Gründen gemäß der DKR 2005 bei Erregernachweis formal eine Sepsis zu kodieren, auch wenn der klinischer Aufwand für diese Diagnose nicht nachvollziehbar ist.\"
Erst aufgrund eines dritten Widerspruchs und vorangegangenen Telefonaten mit Kasse und MDK bekommen wir Recht, obwohl die Argumente jeweils lediglich anders formuliert wurden. Inhaltlich haben wir also nie neu aufgelegt!
Bemerkenswert finde ich die Aussage des Gutachters aber vielmehr deswegen, weil hier eine von mir schon lange geargwöhnte Gutachtenpraxis unter Erlösgesichtspunkten zu erkennen ist. Der Gutachter kann sich offensichtlich nur widerwillig den DKR beugen, seine Vorgänger konnten es gar nicht. Das pauschalierende System scheint den Damen und Herren zumal dann nicht geheuer zu sein, wenn es ausnahmsweise mal zugunsten des KH ausschlägt.
Der Gutachter bemerkt auch: \"Im letzten Widerspruch zitiert die Klinik die DKR bezgl. Sepsis und SIRS, (...) wobei (...) ein Code für eine Sepsis anzugeben ist.\" Das hat also den Ausschlag gebracht. Ich schick das nächste Mal das Büchlein mit.
mfg HR