Mitwirkungspflicht der KK bei MDK Gutachten

  • Zitat


    Original von MiChu:
    @ reeka

    Ist soweit klar. So gehts auch beim BSG. Aber welches Datum führt mich zu den aufgeführten Urteilen


    uups, hatte ich übersehen und muss passen! :rotwerd:
    Ich habe mir die Urteile hier über die Suchefunktion mit Datumsangabe zusammengesucht.

    mfg

    Reeka

  • Sorry, sorry!

    MiChu - ich bestreue mich mit Asche.

    Schreibfehler! Deswegen war das Urteil des LSG Brandenburg nicht zu finden.Also hier das richtige Aktenzeichen:

    L 4 KR 31/03

    Gruß

    Attorney :rotwerd: :rotwerd:

    Rechtsanwältin

  • Guten Morgen,
    Attorney

    Mit dem Aktenzeichen habe ich den Fall des LSG Brandenburg schnell gefunden.

    Probleme habe ich immer noch mit dem Fall aus Bayern. Bei Bundesland habe ich Freistaat Bayern ausgewählt und bei Aktenzeichen habe ich
    \"L 4 KR 295/05\"
    eingetragen.
    Ergebnis: Kein Datensatz gefunden
    Schade

    Könnten Sie mir diesbezüglich nochmals helfen.

    Danke

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • @ Jannis
    Danke
    Ich hab’s verstanden und werde hoffendlich in Zukunft meine gesuchten Urteile finden.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,

    Schönes aktuelles Urteil B3 KR 23/05R vom 28.9.2006 (Text Urteil)zur MDK Problematik

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • In der Tat ein sehr interessantes Urteil, insbesondere Abschnitt 16. Demnach können also in den Landesverträgen alle Passagen, nach denen der MDK irgendetwas \"soll\", ersetzt werden durch \"kann der MDK, falls er Lust dazu haben sollte\"...

    frohes Adventskodieren

    MDK-Opfer

  • Zitat


    Original von MDK-Opfer:
    In der Tat ein sehr interessantes Urteil, insbesondere Abschnitt 16. Demnach können also in den Landesverträgen alle Passagen, nach denen der MDK irgendetwas \"soll\", ersetzt werden durch \"kann der MDK, falls er Lust dazu haben sollte\"...

    frohes Adventskodieren

    MDK-Opfer


    nanana, ist das so schlimm ? Habe neulich in einer nicht-juristischen Fortbildung von einem Nicht-Juristen gehört, \"soll\" hieße, dass man \"muss, wenn man kann\". Stimmt das ?

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo,

    die Juristen sagen: \"Sollen heisst müssen wenn können\". Sprich: Man muss schon (sehr gut) begründen, warum man nicht konnte...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo herr Helling, hallo Herr Bobrowski,

    genau davon bin ich bisher auch ausgegangen, deswegen bin ich ja über die Ausführungen in dem genannten Abschnitt des Urteils so verwundert. Kostprobe gefällig? :a_augenruppel:

    (zur \"soll\"-Vorschrift der Begutachtung in der Klinik)
    \"Wie sich aus der Formulierung \"sollte\" ergibt, wird schon rein sprachlich kein derartiges Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert, sondern nur eine sinnvolle Alternative für den Fall aufgezeigt, dass es sich zB um einen länger dauernden Krankenhausaufenthalt handelt oder eine Begutachtung im Krankenhaus aus anderen Gründen geboten erscheint.\" (16c)

    (zur \"soll\"-Vorschrift der Erörterung mit dem KLinikarzt bei negativer Begutachtung)
    \"Außerdem bestimmt § 2 Abs 6 KÜV, dass die Erörterung [...]zwischen den behandelnden Krankenhausärzten und den MDK-Ärzten erfolgen \"soll\", dh nicht stets erfolgen muss. [...]. Wenn der Versicherte bereits wieder nach Hause entlassen worden ist oder die Entlassung unmittelbar bevorsteht, muss es dagegen dem MDK überlassen bleiben, ob er seine aus der Auswertung der Behandlungsunterlagen resultierenden Bedenken mündlich oder zumindest fernmündlich erörtert, ob er das Krankenhaus zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordert oder ob er sogleich sein Gutachten erstellt.\" (16d)

    Mit anderen Worten: Der BGH stellt es hier völlig in das Ermessen des MDK, ob er sich an die \"soll\"-Bestimmungen hält oder nicht - nachzulesen im Urteil (Link im Beitrag von MiChu zu finden). Hat mich ja auch sehr verwundert, daher mein letzter Kommentar dazu. 8o

    Schmuddelwettergrüße

    MDK-Opfer