Geschlechtstransformation

  • Hallo Forum,

    wir benötigen Hilfe bei der Kodierung von Geschlechtstransformationen, die bei uns ab und zu durchgeführt werden.

    Wir haben u. a. in einem konkreten Fall die Prozeduren 5-646.1 (Geschlechtstransformation eines Mannes zur Frau), 5-642.2 (Emaskulation), 5-705 (Konstruktion der Vagina) und 5-716 (Konstruktion der Vulva) verschlüsselt und dabei schon Probleme mit unserem Grouper bzgl. des Geschlechts.

    Mit der Hauptdiagnose F64.0 Transsexulaismus ergibt sich die AR-DRG U67Z, dabei werden aber offensichtlich die OP's nicht vergütet. Eigentlich habe ich M03_ als DRG erwartet.

    Müssen wir ein andere Hauptdiagnose wählen und wie sieht es mit dem Geschlecht aus?

    Viele Grüße

    J. Schmidt

  • Hallo Herr Schmidt,

    die Codierung, denke ich, ist in Ordnung. U67Z erscheint mir die einzig sinnvolle DRG. Mit cw 1,03 wäre das doch adäquat vergütet. Bei M03_ erhalten Sie ja auch nur mehr, wenn Sie Komplikationen angeben. Und der P-enis besteht dann ja nicht mehr. Als Geschlecht habe ich in DIACOS mit dem ursprünglichen gearbeitet. Es geht aber genau so umgekehrt mit anderen Prozeduren. Nur wird das Geschlecht ja bei der Aufnahme im KH angegeben und die Umwandlung bzw. Namensänderung muß behördlich bestätigt werden.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Morgen,

    <guenter_konzelmann>
    U67Z erscheint mir die einzig sinnvolle DRG. Mit cw 1,03 wäre das doch adäquat vergütet.
    </guenter_konzelmann>

    Einspruch. Ein operativer Fall hat nix in einer konservativen DRG (x>59) zu suchen. Und cw 1,03 ist nur die Größenordnung eines unkomplizierten Wurms (DRG G07B hat 1,04), ich denke ganz laienhaft, dass der operative Aufwand einer Transformations-Op erheblich größer ist. Das mit dem Geschlecht muss ich mal selbst im Grouper ausprobieren...

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Nachtrag:

    Nach wie vor halte ich die DRG U67 für klar falsch, da hier kein Unterschied gemacht wird, ob operiert wurde, oder nicht.
    Wie die M03 erreicht werden soll, sehe ich aber nicht.

    Ich würde mich in diesem Fall, den ich nicht klar im DRG System abgebildet sehe, bewusst für eine Fehler-DRG entscheiden, z.B. über die Hauptdiagnose "Z41.1 plastisch-kosmetische Operation", das führt dann in die 901z, cw 3.96 (aber das ist kein Ratschlag aufgrund des höheren cw!).

    Natürlich sind das gleich 2 Gründe, die zu Kostenträgernachfragen führen müssen, 1:Fehler-DRG und 2:zugegebene kosmetische OP. Aber bei solchen Fälle haben Sie sicher vorher die Kostenzusage abgeklärt. Dann können Sie, wenn Sie nach DRGs abrechnen und es noch keine passende Fallgruppe gibt, auch gleich mit der Kasse verhackstücken wieviel Euro es für den Fall gibt.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Nachtrag: vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, solche Fälle außerhalb G-DRG-System abzurechnen, da vielleicht die Kalkulationsgrundlagen fehlen wie bei Dialyse, Polytrauma, Bluter usw. Ansonsten hat Herr Jacobs gute Argumente für die Fehler-DRG geliefert.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.