Liebe Mitstreiter,
es geht hier ja nicht um eine Definition des Weanings oder der Weaningzeit (falls es so etwas überhaupt gibt) nach irgendeinem Standardwerk der Intensivmedizin, sondern um die Definition der Beatmungszeit nach den DKR. Wenns ums Weaning mit Ressourcenverbrauch ginge, würde ich Beatmung bis zur letzten Atemgymnastischen Übung auf der Normalstation verschlüsseln. Bei den häufig von mir zu verschlüsselnden Lungentransplantierten CF-Patienten wäre das Weaning dann nichtmal nach Entlassung beendet. (Wenn man ein solches Denken auf die Spitze treibt endet auch jede Geburt immer zuletzt erst mit dem Tod.)
Als (immer noch aktiver) Intensivmediziner denke ich: Entwöhnung ist zeitlich nicht genau definiert, im allgemeineinen Verständnis aber dann beendet, wenn ein Patient keine maschinelle unterstützung seiner Atmung mehr benötigt. Die Zeit, in der er nach der letzten Beatmung noch \"gefärdet\" ist wieder beatmet zu werden, mag mancher vielleicht noch zum Weaning zählen, mit der Beatmungszeit nach DKR hat das nichts mehr zu tun.
Lieber MiChu, dei Patienten mit Tracheostoma werden deswegen in den DKR nochmals extra erwähnt, da man mit Tracheostoma auch langfristig spontanatmend leben kann, mit endotrachealen Tubus ist dies nicht so sehr zu empfehlen. Daher gilt jemand mit endotrachealen Tubus sicher noch als beatmet, ein Patient mit Tracheostoma aber nicht unbedingt.
Vielleicht steht es nicht explizit so drin, aber ich verstehe die DKR zur Beatmungszeit folgendermaßen:
Beatmungszeit = Kontrollierte Beatmung + Entwöhnung an der Maschine incl. beatmungsfreie Intervalle zwischen den maschinellen Beatmungsphasen (und nicht danach).
Falls jemand die \"Weaningzeit\" nach der letzten maschinellen Beatmung noch sozialgerichtlich durchsetzen kann, lasse ich mich gerne mit Freuden eines besseren belehren.
Allerbeste Grüße,