Abrechnung von Beatmungsstunden

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben bei unserer Abrechnung von Beatmungsstunden häufig Probleme mit dem MDK.

    Um diese aus dem Weg zu räumen habe ich folgende Frage:

    Wie codieren Sie die Zeit der Entwöhnung? Also die Zeit wo Patienten mittels einer Trachealkanüle entwöhnt werden und zeitweise nur noch CPAP durchführen. Darf diese Zeit auch kodiert werden? Laut DKR ist ja die Zeit der Entwöhnung mit zu kodieren. Meiner Ansicht nach ist das noch Entwöhnung, aber der MDK scheint meistens anderer Meinung zu seien.

    HILFE ;)


    MfG

    H. Leesch

  • lesen Sie die Kodierregeln 2007 - hier wird eine weitergehende Präzisierung der Entwöhnung vorgenommen - vieleicht ist dies auch im Vorgriff schon 2006 von Nutzen

    MFG

    HC v.Andrian
    Med.Controller Klinikum Augsburg

  • Hallo,
    die Behauptung des MDK´s das nur die Zeit der „aktiven Insufflation“ als Beatmungszeit gezählt werden darf ist nicht richtig. Siehe dazu auch die DKR 2007

    Zitat

    Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt.
    Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    die DKR 2007 weichen hier erheblich von den Vorgängern ab!

    Die Diskussion um die aktive Insufflation ist ja gerade bei der CPAP-Beatmung immer wieder streitgegenständlich.

    Die korrekte Formulierung lautet: dass \"Gase mittels einer mechanischen VOrrichtung in die Lunge bewegt werden. (...) durch das Vertärken oder ersetzen der eigenen Atemleistungen\"

    Somit dürften auch alle CPAP Formen (mit den in den DKR genannten Ausnahmen) dazu zählen.

    Die Neue FOrmulierung in den DKR 2007 dürfte zu einer Zunahme der Beatmungsdauern in nicht unerheblichem Ausmaß führen. ?(

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet


    Zitat


    Original von merguet:

    Die Neue FOrmulierung in den DKR 2007 dürfte zu einer Zunahme der Beatmungsdauern in nicht unerheblichem Ausmaß führen. ?(

    Warum sollte es zu einer Zunahme der Beatmungsdauern in 2007 kommen?
    Die einzig neue Formulierung im Bereich Beatmung stellt doch nur klar, dass wie bis dato auch praktiziert, die Dauer der Entwöhnung Bestandteil der Beatmung ist und als Zeit mitberechnet werden muss.

    Oder habe ich da etwas übersehen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Lieber Herr Merguet,

    auch bei mir kommt es zu keiner Zunahme der Beatmungszeiten, da ich die DKR immer schon so verstanden habe, und dies auch gegenüber dem MDk bisher immer durchsetzen konnte. Siehe auch hier.
    Nur einige Private Kassen machten hier Schwierigkeiten, wobei deren Kenntnisse des DRG-Systems und dessen Regelwerk generell (euphemistisch ausgedrückt) starken Schwankungen unterliegt, je nach Sachbearbeiter.

    Ich glaube, einige Kollegen werden wohl, nach dieser Klarstellung (keine Änderung) der DKR 2007 zur Beatmung, einige alte Abrechnungen der Intensivpatienten stornieren und neu gruppieren müssen, soweit dies möglich ist.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Liebes Forum,

    Zitat


    Original von merguet:
    Die Diskussion um die aktive Insufflation ist ja gerade bei der CPAP-Beatmung immer wieder streitgegenständlich.

    Die korrekte Formulierung lautet: dass \"Gase mittels einer mechanischen VOrrichtung in die Lunge bewegt werden. (...) durch das Vertärken oder ersetzen der eigenen Atemleistungen\"

    Somit dürften auch alle CPAP Formen (mit den in den DKR genannten Ausnahmen) dazu zählen.

    Die Frage der CPAP-Beatmung ist doch schon geklärt. In den \"Konsentierten Kodierempfehlungen der SEG 4 – Vergütung und Abrechnung\", auf deren Grundlage zumindest der MDK BaWü beurteilt, wurde im Frühjahr 2006 folgende Feststellung getroffen:

    Zur Diskussion stand: \"Wie ist die Fortsetzung intermittierender Heimbeatmung mit Maske bei Patienten mit exazerbierter COPD und Verschlechterung der respiratorischen Insuffizienz, bei denen diese Beatmung im Krankenhaus fortgesetzt wird, zu kodie-
    ren? Die Behandlung erfolgt nicht auf einer Intensivstation.\"
    In diesem Fall war die Beatmung demnach nicht kodierbar.

    Auch wir rechnen nicht mit einer Zunahme der Beatmungsstunden, weil wir die DKR schon länger im Sinne der Klarstellung 2007 interpretiert hatten.

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo Forum,

    So einfach ließen sich die Aspekte nicht durchsetzen. Ich habe jedenfalls erhebliche Zeit im vergangenen Jahr damit zugebracht, mit den Kostenträgern oder dem MDK über CPAP zu diskutieren.

    AUch mir den Beatmungsfreien Stunden in der Weaning-Phase gab es eine Menge zu diskutieren.

    In ZUkunft dürfte vor allem die Frage spannend werden, wie viele Stunden als Pause im Weaning akzeptiert werden.

    Ist eine Unterbrechung der Beatmung z.B. üerb 24 Stunden dann noch durchgehend zu kodieren?

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet und Forum
    meiner Meinung nach ist und wird keine zeitliche Grenze vorgegeben, nach der die ntwöhnung als \"erfolgreich\" zu betrachten und die Beatmung als \"beendet\" eingetragen wird. Diese Entscheidung trifft der Intensivmediziner! In der Praxis wird man natürlich Pat. haben, bei denen das Gerät wegen \"schlechtem Gefühl\" beim Pat. bleibt, und am nächsten Morgen sagt dann der Obrist, ok, alles klar, kann weg. Hier definiert dann eben der OA, dass die Entwöhnung erfolgreich war. Dies sind dann aber auch Fälle, bei denen man mal von 480 auf 504 Std. kommt. Konsequenz?? naja, brauchen wir nicht lange drauf warten...

    Es ist aber so, dass eben nur der Arzt HINTERHER (ex post) sagen kann, die Entwöhnung war erfolgreich und eben nicht beim Abhängen des Patienten (ex ante). Und es wird auch Patienten geben, die wir eben nach 24 Std. wieder ans Gerät nehmen - und sei es dann eben nur für relativ kurze Zeit.

    Diese Entscheidungen kann mit Sicherheit nicht der MDK auf dem angewärmtem Bürostuhl im Nachgang treffen und dies vertrete ich auch so den Freunden gegenüber....


    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz, Hallo Forum

    meiner Meinung nach liegt das Problem woanders. Streitfälle werden eher darin liegen, ob eine Beatmung abgeschlossen ist und danach (zb nach über 24h) wiederaufgenommen wird, oder ob hier die Entwöhnung weitergeführt wird. Falls sie diesen Fall eindeutig finden, nehmen sie mal 16h, oder eine Beatmung nur über Nacht. Das sind zwar nicht unbedingt die häufigsten Fälle, werden aber früher oder später auftauchen. Dann geht es nicht um die Notwendigkeit der Beatmung an sich, sondern um die Interpretation zur Zählung der Beatmungsstunden.

    Von daher wäre eine Kodierung anhand der reinen maschinellen Beatmungszeit (selbstverständlich inklusive CPAP) einfacher zu operationalisieren gewesen. Persönlich habe ich die DKR auch immer so verstanden, aber das ist ja nun ab nächstem Jahr geklärt.


    Zitat


    Original von P_Dietz:

    Es ist aber so, dass eben nur der Arzt HINTERHER (ex post) sagen kann, die Entwöhnung war erfolgreich und eben nicht beim Abhängen des Patienten (ex ante). Und es wird auch Patienten geben, die wir eben nach 24 Std. wieder ans Gerät nehmen - und sei es dann eben nur für relativ kurze Zeit.

    Diese Entscheidungen kann mit Sicherheit nicht der MDK auf dem angewärmtem Bürostuhl im Nachgang treffen und dies vertrete ich auch so den Freunden gegenüber....


    Hierzu möchte ich anmerken, dass meiner Meinung nach der normale Intensivmediziner die Notwendigkeit der Beatmung mit dem Stethoskop und nicht mit der Stoppuhr feststellt. Alles andere würde meine Einstellung zu Krankenhäusern stark erschüttern.

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter