Codierung v.Mucositiden im Mund/Rachenbereich

  • Hallo !

    Bei Kopf-Hals-Bestrahlungen sind radiogen bedingte Mucositiden der Mund-u.Rachenschleimhäute sehr häufig.Bisher wurden diese bei uns,mangels einer exakten Ziffer im ICD-10 durch eine Kombination von Stomatitis o.n.A (K 12.1) und \"Nicht näher bezeichnete Schäden durch Strahlung\" (T66) codiert.
    Jetzt kommt der erste Patient mit einem Schreiben seiner Krankenkasse,die von ihm wissen will,wie der Strahlenschaden entstanden ist,gleich natürlich kombiniert mit Hinweisen auf Haftung etc.Die Kasse scheint T66 also wohl im Sinne eines Kunstfehlers zu interpretieren,weniger als häufige NW der Behandlung.Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Sollte T66 evtl.gegen eine andere Ziffer getauscht werden,z.B.T88.9 oder T78.9 ?

    Gruß und Danke für evtl.Antworten !

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    wenn Sie es als Komplikation nach medizinischer Maßnahme werten, ist hier der entsprechende Passus der D002d anzusetzen. Der spezifischste Kode für die Erkrankung ist dann K12.1 (es sei denn, jemand gräbt noch einen spezifischeren aus). Die Diskussion, ob man dann noch ergänzend einen T-Kode angibt, ist immer noch nicht abschließend geklärt (warte immer noch auf Antwort vom InEK, dort kann man sich nicht einigen).
    Allerdings handelt es sich ja hier eher um eine bekannte Nebenwirkung der Therapie, prinzipiell vergleichbar mit den Nebenwirkungen einer Chemotherapie. Auch hier geht man nicht von `Komplikation´ aus, was ja wichtig für die mögliche Frage von Fallzusammenlegung ist. Somit ändert sich aber nicht wirklich etwas an der Kodierung, da die Beschreibung der Krankheit nach der ICD-Systematik trotzdem spezifisch sein muss. Aus klassifikatorischer Sicht gibt es keinen Zweifel (ICD, also DIMDI), dass, bei nicht ausreichender Information über einen Kode alleine, auch mehrere benutzt werden können. Hier ist dann also auch noch die zusätzliche Nennung von T66 am besten geeignet.

    Die Frage nach Haftung, sollte hier wohl für Sie keine wirkliche Problematik darstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo twahl08, hallo Herr Selter,

    meiner Ansicht nach sollte die \"T66\" nicht kodiert werden. Sie ist bezeichnet mit \"Nicht näher bezeichnete Schäden durch Strahlung\", eine radiogene Mukositis ist aber doch sehr wohl näher bezeichnet. Es fehlt halt nur der passende ICD-Code.
    Da die T66 kein Sekundärcode ist, kann nicht einmal eine erklärende Verbindung zwischen diesem und z.B. K12.1 kodiertechnisch dargestellt werden.

    beste Grüße
    P.Brenk

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Brenk,

    keinen Kode zu kodieren, wenn er nicht genau das beschreibt, was medizinisch differenziert vorliegt, würde in vielen Fällen bedeuten, gar nichts zu kodieren. Das kann es natürlich nicht sein, gerade deswegen sind ja auch manchmal mehrere Kodes nötig, um einen Sachverhalt näher (nicht immer komplett!) zu beschreiben. Dass es kein Sekundärkode ist, ist ebenfalls in diesem Sinne kein Ausschlusskriterium. Es würde dann z.B. auch Kode-Kombinationen nicht geben dürfen, wie unter Beispiel 4, DKR 0401d (Diabetes +/* und I70.22).

  • Die Frage wäre für mich: ist es ein Kodierfehler, im genannten Beispiel die T66 wegzulassen?
    (Danke für den Hinweis auf die \"nähere Spezifizierung\" durch eine Nicht-Sekundärdiagnose. Anm: es ist das Beispiel 5.)

    PB

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu gibt es wahrscheinlich auch wieder verschiedene Auffassungen. Warum aber gerne in Anspruch genommen wird, mehrere Kodes zu benutzen (wenn es gerade passt), in anderen Fällen aber nicht (wenn es eben nicht passt), ist aber nicht wirklich nachvollziehbar.
    Aber warten wir doch mal die DKR 2007 ab, die Klären bestimmt alle offenen Fragen... :totlach: