Guten Tag,
wir haben für eine stationäre Behandlung unsere Rechnung eingereicht.
Nun kürzt uns die Versicherung die Rechnung um 2 Verlegungsabschläge, da der Pat. am nächsten Tag in teilstationäre Behandlung aufgenommen wurde (in einem anderen Haus).
Als Begründung wird folgendes angegeben :
Ein Verlegungsabschlag gilt nach § 6 FPV auch für Verlegungen aus vollstationärer in teilstationäre Behandlung und umgekehrt.
§ 6 FPV regelt aber nun wirklich keine Verlegungsabschläge.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
aus dem Rughrpott