Bluttransfusion - Q61B

  • Liebes Forum,

    habe folgendes Problem: :sterne:

    Pat. stellt sich ambulant zur Blutbildkontrolle im Rahmen der Sprechstunde vor.

    Die Blutwerte werden vom hauseigenenen Labor ermittelt und entschieden, ob der Patient Blutkonserven erhalten muss.

    Aufgrund einer Antikörpererkrankung wird das Blut anschließend in eine Blutbank, das ca. 30 km entfernt ist, gefahren und aufbereitet.

    Pat. kommt meist 2 Tage später als Tagesfall stationär und erhält die gekreuzten Konserven. Es ergibt sich abrechnungstechnisch immer die DRG Q61 B. Bisher mussten wir 2 bis 3 Fälle zusammenführen.

    Frage:
    Wer muss Transportkosten als auch Kreuzprobe etc. übernehmen? Sind diese Leistungen letztendlich in der DRG enthalten oder sind sie doch ambulante Kassenleistung?

  • Hallo Piccolina,
    all diese Kosten sind mit dem DRG-Erlös abgedeckt, auch die (vorstationäre) Laborkontrolle.
    Wir behandlen diese Fälle zu einem Großteil vollständig ambulant, da wir dann nicht auf den Kosten für die EKs sitzen bleiben. Das setzt jedoch die entsprechende KV-Ermächtigung voraus. Evtl. wäre das bei Ihnen auch eine Möglichkeit.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann