Liebe KollegInnen,
ab 2004 sollen für das Anbieten von bestimmte Leistungen Mindestmengen verbindlich vorgegeben werden. Mir ist bekannt, dass dieser Katalog derzeit noch bearbeitet wird. Dennoch eine Frage im Vorwege: In verschiedenen Publikationen habe ich Berichte über die Handhabung dieses Aspektes in anderen Ländern gelesen. Die dort zitierten Beispiele bezogen sich aber ohne Ausnahme auf den operativen Bereich. Kennt jemand auch internationale Beispiele aus dem konservativ zu behandelnden Krankheitsspektrum, die mit Mindestmengen hinterlegt sind ?
Danke für alle Tipps,
herzliche Grüße
H. Popp