Relativgewichte sind da

  • Zitat


    Original von v. Landeghem:
    2. was grösseres:
    ... beispielsweise in der DRG I23Z

    in der Verlegungsregel einen Wert von 0,297 für die Hauptleistung bekomme,
    in der UGVD-Regel einen Wert von 0,528 und
    in der OGVD-Regel einen Wert von 0,292.

    Hallo Herr Landeghem,

    Ihre Formeln sind wohl so in Ordnung. Das Problem sind die Rundungsfehler, da in der Tabelle die VWD ohne Nachkommastellen angegeben werden, die in Ihrem Beispiel bei der Verlegungsregel zur OGVD-Regel nur gering ausfallen (4+1 und 4 Tage). Bei der UGVD-Regel ist für die Metallentfernung (DRG I23Z) der Tabellenwert 1 Tag, so dass sich ein Abschneiden von Nachkommastellen prozentual stark auswirken kann (bis zu 50% Fehler beim kaufmännischen Runden) und zudem wird noch laut Regel der Wert 2 "gesetzt", was zusätzlich eine "Rückrechnung" erschwert.

    Versuchen Sie mal ein Beispiel mit großen VWD-Zahlen!

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Morgen Forum und Dr. Scholz,

    und vielen Dank für die Antworten. Allerdings ergibt sich für mich daraus in Bezug auf die Rundungsfehler eine neue Frage: wo finde ich die ungerundete Größe, die für die Hauptleistung im Vorwege abgezogen/ausgegliedert wird? Oder anders gefragt (wenn es diese Größe nicht gibt), der Rundungsfehler wird bei den Entgelten in Kauf genommen?

    Das mit den großen VWD's probiere ich noch aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    Dipl.-Ing. Th. van Landeghem

    Universitätsklinikum Kiel
    Klinik für Unfallchirurgie/
    DRG-Projekt UKK

    Dipl.-Ing. Th. van Landeghem

    Universitätsklinikum Kiel
    Klinik für Unfallchirurgie/
    DRG-Projekt UKK

  • Hallo Herr Landeghem,

    jetzt muss ich mich, bzw. Sie doch noch korrigieren. Und zwar bei der UGVD-Regel müsste es heißen:

    Beispiel Materialentfernung:
    0,732 (RG) - 0,324 (Hauptleistung) = 0,408 / 2 (UGVD, mindestens durch 2) = 0,204 (Minderung der Bewertungsrelation je unterschrittener Tag)

    0,324 passt dann als Hauptleistung schon wieder besser ins Bild als 0,528.

    Sorry, das hatte ich zunächst übersehen.

    Die Rundungsfehler versuche ich gerade zurückzurechnen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Die Rundungsfehler versuche ich gerade zurückzurechnen.

    Hallo Forum,

    um die Höhe der Hauptleistung zu errechnen, kann man die VWD (mit Nachkommastellen) halbwegs genau nach folgender Formel (1) ermitteln:

    VWD(errechnet) = Abschlagsbetrag_externe_Verlegung / (Bewertungsrelation_OGVD / 0,6 - Abschlagsbetrag_externe_Verlegung)

    mit dieser VWD ergeben sich dann identische HL-Bewertungsrelationen für Verlegung nach Formel (2)

    HL-Bewertungsrelation = Bewertungsrelation_FP - (VWD + 1) * Abschlagsbetrag_externe_Verlegung

    oder alternativ für OGVD nach der Formel (3)

    HL-Bewertungsrelation = Bewertungsrelation_FP - VWD * Bewertungsrelation_OGVD / 0,6

    Die Geschichte mit der UGVD-Bewertungsrelation kann dann ggf. mit Hilfe der so ermittelten HL-Bewertungsrelation nachgeprüft werden, wobei allerdings die Ausnahmeregelungen: mindestens "Eins" bzw. "Zwei" die Sache voraussichtlich erschweren.

    Zu den oberen Formeln fällt auf, dass die so errechnete VWD, wenn man sie wiederum rundet, nur für 437 DRGs mit der VWD in der Tabelle übereinstimmt. Dies hängt meiner Meinung nach mit den Regelungen des § 6 zusammen. Dies betrifft vor allem grundsätzlich hochbewertete DRGs mit hohen VWD.

    Bei der von Herrn Landeghem angesprochenen I23Z kommt übrigens VWD 3,78 Tage und HL-Bewertungsrelation 0,316 heraus. Dies entspricht doch schon sehr schön der weiter oben gegengerechneten UGVD-Hauptleisttung von 0,324. Genauer wird's wohl nicht gehen, es sei denn, wir bekämen die Originaltabellen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Admin:
    ... Kalkulator 1.0 (wo haben Sie das gefunden, Herr Scholz?) hört sich nicht sehr vertrauenserweckend an. ...

    Hallo Herr Sommerhäuser,
    schauen Sie beim Acrobat Reader mal unter "Datei - Dokumenteneigenschaften".
    Ansonsten ist mir auch aufgefallen, dass auf den ganzen "offiziellen" Seiten so gar nichts auftaucht. O.k., wir wissen, die sind deutlich langsamer als mydrg, aber trotzdem... :))

    Gruß
    Simone
    :x

  • Hallo Forum und Dr. Scholz,

    Sie haben sich ja richtig Arbeit gemacht, vielen Dank dafür. Ich denke aber langsam auch, dass man ohne die Originaltabellen nicht weiterkommt. Denn eigentlich kann es nicht sein, dass man mühsam rekursiv aufdröseln muss, wieviel denn für die HL im Vorwege abgezogen wird. Die Angabe des innerhalb einer DRG doch eigentlich konstanten (?) HL-Anteils im Fallpauschalenkatalog würde uns und sicherlich auch den Software-Herstellern weiterhelfen (wenn ich an eine mögliche SAP-Umsetzung denke, urps...). Sonst setzt das ja auch ungeahnte Optimierungspotentiale frei (in welcher Variante kriegt man den grössten HL-Anteil vorab ohne Abschlag vergütet?). Bin ich da auf dem richtigen Dampfer?

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    Dipl.-Ing. Th. van Landeghem

    Universitätsklinikum Kiel
    Klinik für Unfallchirurgie/
    DRG-Projekt UKK

    Dipl.-Ing. Th. van Landeghem

    Universitätsklinikum Kiel
    Klinik für Unfallchirurgie/
    DRG-Projekt UKK

  • Hallo Herr van Landeghem,

    Zitat


    Original von v. Landeghem:
    Sonst setzt das ja auch ungeahnte Optimierungspotentiale frei (in welcher Variante kriegt man den grössten HL-Anteil vorab ohne Abschlag vergütet?).

    Bedingung für die Abrechnung der HL-Vergütung ist doch offenbar, diese auch erbracht zu haben (sonst kommt man ja nicht in die entsprechende, z. B. operative FP). Dann ist nach § 2 wichtig, wie lange der Patient im verlegenden Krankenhaus lag, s. Formel in § 2 Absatz 1. Viel Optimierungsspielraum sehe ich da nicht.

    Im Prinzip braucht man nach der § 2-Formel die HL-Höhe nicht einmal zu kennen.

    Oder habe ich etwas übersehen? Trotzdem hat mir das Rechnen Spaß gemacht. Also Danke für die Anregungen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,
    die gDRG-Tabelle in Excel/Access hat mich in dieses Forum gelockt, denn die Erst-Informationen als pdf machte mich fuchsig. Wie soll man Stellung beziehen, wenn man nicht rechnen kann? Aus dem hohlen Bauch? :boom:
    Also, meine ersten Rechenergebnisse....
    unsere 2 Regelversorger landen mit den 2001-Daten (IMC) nun anhand der gDRG-Tabelle beim CMI von 1, obwohl unser CMI laut IMC zuvor deutlich unter 1,4 lag. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass ein normales Fallspektrum mit einem CMI von 1,4 (IMC-Durchschnitt) bei 1 landet bzw. knapp darunter. Ich vermute, dass die Rechnung mit Umlagen hier zu einer zu starken Nivellierung geführt hat. :banane:

    --
    Gruß
    Backhaus

    Schönen Heidegruß

  • Hallo Forum,

    bzgl. des Basisfallwertes habe ich eine Info, dass dieser bei der Erstkalkulation ca. 2.900 € betragen haben soll. Damit sind dann auch drastische Kostengewichtsabsenkungen wie bei der A06Z partiell erklärbar. Generell ist aber - wie schon mehrfach geschrieben - die Regelversorgung über- und die Maximalversorgung unterbewertet.
    Auffällig ist z.B. auch die Diskrepanz zwischen den deutschen und australischen Kostengewichten bei der R60A und R60B (Leukämie)- während bei den deutschen RG das Gewicht der R60B (1,144) ca. 50 % des Gewichtes der R60A (2,229) beträgt, ist die Relation in Australien 1,78 (R60B) zu 7,49 (R60A), d.h. ca. 24 %. Ursache sind wohl auch Kodierfehler bei den eingesteuerten Daten, denn die mittlere VD ist in Australien bei der R60A 17,3 in Deutschland (angeblich) nur 9.
    Sehr niedrig ist auch das Gewicht für die DefiImplantation (F01Z) mit 5,965. Bei einem (angenommenen) Basisfallwert von 2.900 Euro; beträgt der Erlös 17.300 Euro. Da ist weniger als das Implantat z.T. kostet (z.B. biventr.). Mit solchen offensichtlich unsachgemäßen Ergebnissen kann man nicht guten Gewissens ins Optionsmodell einsteigen...

    Grüße aus Jena
    (eine der Unikliniken die - zunächst - nicht teilgenommen hat.)
    T.Kräplin (Controlling)

  • Hallo Forum, hallo Herr Kräplin,

    <TKraeplin>
    bzgl. des Basisfallwertes habe ich eine Info, dass dieser bei der Erstkalkulation ca. 2.900 € betragen haben soll.
    </TKraeplin>

    Das ist ja doch etwas mehr als die 2490€, die sich aus den IMC Daten und den deutschen RGs ergeben. Wie ist diese Zahl 2900 denn entstanden?

    Bitte um Infos.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs