Schönen guten Tag allerseits!
In diesem zusammenhang habe ich gerade ein Urteil des LSG Hamburg entdeckt, in dem die Redondrainage nicht als Begründung für eine stationäre Behandlung angesehen wird.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…l=esgb&id=59457
(Link bitte zwei mal anklicken, beim ersten mal gelangt man nur auf das Portal, wenn dies einmal offen ist kommt man mit dem Link auch direkt zum Urteil)
Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,