Guten Tag liebe Leute,
entweder sind bestimmte Nervenbahnen meines Gedächtnisses verstopft (ja, ich bin kein Neurologe ) oder ich habe verlernt zwischen den Zeilen zu lesen (vorausgesetzt ich konnte dies einmal...)
Der vorstationäre Abrechnungssatz ist ja vom Namen her eine Pauschale.
Sehe ich es richtig, dass diese Pauschale nur einmal innerhalb von 5 Tagen abrechenbar ist?
Oder kann diese bis zu drei mal innerhalb dieser Frist abgerechnet werden?
Bislang reichte uns ein Tag für die Abklärung...
Die Suchfunktion zu diesem Thema sprengt ja mitlerweile jeglichen(,) zeitlichen Rahmen - will heißen, habe hier nicht das Passende gefunden.
Vielen Dank für Auskünfte schon mal und Gruß
***jetzt weiss ich auch, was mich stört: sollte man diese Pauschale nur einmal abrechnen dürfen, wozu dann die Begrenzung von 3 von 5 Tagen?***