Spezifizierung vorstationäre Sätze §115a

  • Guten Tag liebe Leute,

    entweder sind bestimmte Nervenbahnen meines Gedächtnisses verstopft (ja, ich bin kein Neurologe ;) ) oder ich habe verlernt zwischen den Zeilen zu lesen (vorausgesetzt ich konnte dies einmal...)

    Der vorstationäre Abrechnungssatz ist ja vom Namen her eine Pauschale.
    Sehe ich es richtig, dass diese Pauschale nur einmal innerhalb von 5 Tagen abrechenbar ist?
    Oder kann diese bis zu drei mal innerhalb dieser Frist abgerechnet werden?

    Bislang reichte uns ein Tag für die Abklärung...

    Die Suchfunktion zu diesem Thema sprengt ja mitlerweile jeglichen(,) zeitlichen Rahmen - will heißen, habe hier nicht das Passende gefunden.

    Vielen Dank für Auskünfte schon mal und Gruß


    ***jetzt weiss ich auch, was mich stört: sollte man diese Pauschale nur einmal abrechnen dürfen, wozu dann die Begrenzung von 3 von 5 Tagen?***

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter, hallo Forum,

    die Vergütung der vorstationären Behandlung ist in § 1 der \"Gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V\" geregelt:

    \"Als Vergütung für die vorstationäre Behandlung von Patienten - ausgenommen die Leistungen nach § 3 (med.-techn. Großgeräte) - wird vom Krankenhaus pro Fall eine fachabteilungsbezogene Pauschale ... berechnet.\"

    Wird der Patient jedoch innerhalb von 5 Tagen stationär aufgenommen (wobei die Krankenkassen die 5-Tagefrist auch schon mal bis auf 20 Tage ausdehnen), können Sie die vorstationäre Behandlung neben der DRG nicht zusätzlich berechnen.

    Die Begrenzung auf längstens 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung stellt sicher, dass die ambulante vertragsärztliche Versorgung außerhalb des genannten Zeitraumes Vorrang hat (s. Amtliche Begründung; Bundestags-Drucksache 12/3608 ).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Volkmann

  • Tach Herr Volkmann,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Die amtliche Begründung werde ich mir bei Zeiten mal zu Gemüte führen.
    Schönen Gruß von der Nordseeküste-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"