Guten Tag,
da die Finanzierung als KH individuell zu vereinbarendes ZE für interspinöse Spreizer nun mehr oder minder offiziell ist, kommt bei mir folgende Frage auf. Was mache ich als Klinik im Jahr 2007, die im Vorjahr diese Leistung weder als NUB (was es 2006 ist) sonst anderweitig erbracht hat?
Ich meine, hätten wir als NUB dafür diesjährig den Betrag X ausgehandelt, stünde uns der Betrag X weiterhin im Jahr 2007 zu – natürlich nur bis zur neuen Verhandlung (und die kann dauern). Aber was, wenn eben kein NUB vorher da war???
Danke für Ihre (hoffentlich zahlreichen) Auskünfte…
Gruß,
Scholze