Einsatz eines interspinösen Spreizers

  • Guten Tag,

    da die Finanzierung als KH individuell zu vereinbarendes ZE für interspinöse Spreizer nun mehr oder minder offiziell ist, kommt bei mir folgende Frage auf. Was mache ich als Klinik im Jahr 2007, die im Vorjahr diese Leistung weder als NUB (was es 2006 ist) sonst anderweitig erbracht hat?
    Ich meine, hätten wir als NUB dafür diesjährig den Betrag X ausgehandelt, stünde uns der Betrag X weiterhin im Jahr 2007 zu – natürlich nur bis zur neuen Verhandlung (und die kann dauern). Aber was, wenn eben kein NUB vorher da war???

    Danke für Ihre (hoffentlich zahlreichen) Auskünfte…

    Gruß,
    Scholze

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Scholze,

    das ist über die FPV, § 5 Zusatzentgelte,(2), geregelt. In 2006: 600 €. Was 2007 sein wird, bleibt abzuwarten.

  • Hallo Forum,

    nach Durchsicht der Unterlagen für die DRG-Systematik 2007 habe ich folgendes Problem in punkto ZEs. Im Kontext der interspinösen Spreizer sind diese KH individuell zu verhandeln. Kamm man sich hier nicht einigen bzw. hat man am 01.01.07 noch nicht verhandelt (Wer hat das schon!) gibt’s € 600,00 für die Produkte. Bei einer entsprechenden DRG ein Problem Nun triggert man jedoch im Jahr 2007 damit lediglich die I56B (0,681). Bei einem Basisfallpreis von € 2600,00 & € 600,00 bleiben lediglich € 2.370,60 bei uns hängen.

    Was nun tun? Gibt’s hier im Forum jemanden der diesbezüglich Erfahrungen aus NUB-Verhandlungen im Jahr 2006 hat? Und in welcher Höhe was abgeschlossen wurde.

    Danke & Gruß.

    MfG

  • Hallo,

    das ist m.E. eine Problem des gesamten Systems. Wären die Budget-/ Entgeltverhandlungen (wie eigentlich gedacht) prospektiv, wäre alles schön und gut, und alle unbewerteten ZEs und die NUBs kein Problem. Wenn man seine Verhandlungen aber erst Ende des laufenden Jahres abschliesst (manche ja noch später) steht man vorher da und bringt die ZEs dann in die Ausgleichsverhandlungen...
    Insgesamt ist es unbefriedigend, dass man eine neue NUB vom InEK bewilligt bekommt, aber nicht abrechnen kann, weil die Entgelthöhe noch nicht vereinbart ist. Und das natürlich auch noch ausserbudgetär.

    Gruß, J.Helling

    PS: Es bleiben Ihnen dann also die Ausgleichsverhandlungen, die Höhe der ZEs und NUBs wurde bei uns bisher aber i.d.R. konstruktiv und \"vernünftig\" mit den Kostenträgern verhandelt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Info:

    Mir wurde eine Ergebnis einer Verhandlung bezüglich des ZE zugetragen:

    2.800 € bei 1 Implantat
    5.600 € bei 2 Implantaten

    Anfragen \"Wer hat das vereinbart?\" und \"Kann ich das schriftlich haben?\" kann ich zur Zeit nicht beantworten.