Vorstationär und Behandlung dann doch woanders

  • Hallo lieber Mitglieder,

    kann mir bitte jemand Rat geben zu folgendem Casus:
    Patient kommt mit einem Einweisungsschein zu uns und wird beraten/behandelt. Er ging aber wieder nach Hause. Das war 7:55 Uhr.
    Um 9:00 Uhr erfolgte die stationäre Aufnahme im einem anderen Krankenhaus.

    Können wir jetzt trotzdem VORSTATIONÄR abrechnen?
    Die Krankenkasse lehnt ab.

    Für Tipps wäre ich dankbar.
    Viele Grüße aus Brandenburg.
    M. Köppert

  • Hallo Frau Köppert,

    in dem für Sie zuständigen Landesvertrag nach § 112 SGB V ist unter Erstuntersuchung/Aufnahmeuntersuchung geregelt:

    \"Ergibt die Aufnahmeuntersuchung, dass keine Krankenhausbehandlung oder eine solche erst zu späterem Zeitpunkt erforderlich ist oder diese aus medizinischen Gründen in einem anderen Krankenhaus erfolgt, ist eine Abrechnung dafür unzulässig.\"

    Ob das passt, wenn Sie den Patienten nicht direkt in das andere KH geschickt haben, kann ich nicht beurteilen. Aber für die Kasse wird das aufgrund der Uhrzeiten in den 301er Sätzen verständlicherweise so aussehen - deshalb beruft sie sich höchstwahrscheinlich auf diesen Passus im o.g. Vertrag.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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