Hallo Forum,
ich möchte hier eine Fallkonstellationen, bei denen der Kostenträger eine WA wegen Komplikation (abgebrochene Behandlung) anregt, zur Diskussion stellen:
Stationäre Aufnahme am 20.07. wegen Miktionsbeschwerden bei bekannter Prostatavergrößerung. Nach Medikamentengabe besserte sich die Symptomatik deutlich so das eine Entlassung des Pat. am 22.07. stattfand. Während des Aufenthalts wurde nebenbefundlich ein kleines Ulcus im Bereich des Schienbeins diagnostiziert, woraufhin eine antibiotische Therapie zur Entlassung als Prophylaxe mit aufgenommen wurde.
Am 22.07. entwickelte der Pat. zwei Stunden nachdem er entlassen worden war Fieber. Er begab sich zurück ins Krankenhaus und wurde erneut aufgenommen. Das Fieber ließ sich am ehesten auf ein sich nun beginnend abzeichnendes Erysipel, um die schon beschriebene Wunde am linken Unterschenkel, zurückführen. Nach entsprechender Behandlung konnte der Pat. am 28.07. entlassen werden.
1. Aufenthalt: DRG M61Z, HD N40 (Prostatahyperplasie)
2. Aufenthalt: DRG J64A, HD A46 (Erysipel)
Wie beurteilen Sie den Fall? WA wegen Komplikation, abgebrochene stationäre Behandlung oder zwei DRG-Fallpauschalen abrechenbar?
Viele Grüße und vielen Dank
MCO