Fallzusammenführung?

  • Hallo Forum,

    ich möchte hier eine Fallkonstellationen, bei denen der Kostenträger eine WA wegen Komplikation (abgebrochene Behandlung) anregt, zur Diskussion stellen:

    Stationäre Aufnahme am 20.07. wegen Miktionsbeschwerden bei bekannter Prostatavergrößerung. Nach Medikamentengabe besserte sich die Symptomatik deutlich so das eine Entlassung des Pat. am 22.07. stattfand. Während des Aufenthalts wurde nebenbefundlich ein kleines Ulcus im Bereich des Schienbeins diagnostiziert, woraufhin eine antibiotische Therapie zur Entlassung als Prophylaxe mit aufgenommen wurde.
    Am 22.07. entwickelte der Pat. zwei Stunden nachdem er entlassen worden war Fieber. Er begab sich zurück ins Krankenhaus und wurde erneut aufgenommen. Das Fieber ließ sich am ehesten auf ein sich nun beginnend abzeichnendes Erysipel, um die schon beschriebene Wunde am linken Unterschenkel, zurückführen. Nach entsprechender Behandlung konnte der Pat. am 28.07. entlassen werden.

    1. Aufenthalt: DRG M61Z, HD N40 (Prostatahyperplasie)
    2. Aufenthalt: DRG J64A, HD A46 (Erysipel)

    Wie beurteilen Sie den Fall? WA wegen Komplikation, abgebrochene stationäre Behandlung oder zwei DRG-Fallpauschalen abrechenbar?

    Viele Grüße und vielen Dank
    MCO

  • Hallo MCO,

    sicher gibt es hierzu noch andere Meinungen, aber ich sehe es so:

    1. keine Komplikation, da möglicher Verlauf der Erkrankung- Wunde- Erysipel

    2. abgebrochene stationäre Behandlung ? nach §1 FPV nehme ich an, da §2 ja nicht greift.
    Wenn Sie eine gute Akte haben, wo der Befund des Beines als unauffällig dokumentiert ist, dann denke ich, dass gute Chancen bestehen 2 DRG´s abzurechnen. Falls nicht, würde ich als \"MDK\" auch \"unterstellen\", dass hier bei 2 h später Fieber etwas eilig entlassen wurde. Eventuell hilft ja ein Gespräch des MDK dann mit dem Behandler.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo liebe MCO,

    ich würde die Fälle zusammenführen, unabhängig ob Komplikation oder nicht. Der Patient war noch nicht 24 Stunden entlassen, und deswegen sind meines Erachtens die Fälle zusammenzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Köppert

  • Hallo Frau Köppert,

    wo steht denn das, dass sie 24 h entlassen müssen. Die Regel trifft nur bei Verlegung in ein anderes Haus zu.


    mfg

    Uwe Neiser


  • Liebe Kollegen,

    ein Grund für eine Fallzusammenführung liegt formal nicht vor. Man kann sich natürlich darüber wundern, daß zwei Stunden nach Entlassung bereits Fieber auftritt und sich fragen, wann das Ulcus das letzte Mal angeschaut wurde. Tatsächlich kann aber bei einem Erysipel gelegentlich eine systemische Reaktion bei noch gering ausgeprägtem Lokalbefund auftreten.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Mitglieder,

    habe ein ähnliches Problem. Die Pat. mit Bronchial- Ca und multiplen Mteastasen sowie Tumoranämie lag im Juli 27d stationär, die KK soll für 5d Zuschläge zahlen. Am 26.07. wurde die Pat. entlassen und am gl. Abend bei akuter AZ- Verschlechterung wieder aufgenommen, sie starb an den Folgen ihres Krebsleidens am 15.08. im KH. Müssen diese Fälle zusammengeführt werden, wenn zwischen Entlassung und WA weniger als 24h vergangen sind? Derki