Guten Tag,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, wann aus Sicht eines entlassenden Krankenhauses eine Verlegung vorliegt.
Konkreter Fall: Patient wird aus unserer Unfallchirurgie regulär entlassen und in einem anderen Haus in eine internistische Geriatrie innerhalb von 24 h aufgenommen, ohne das dies bei Entlassung abzusehen gewesen wäre.
Der Abrechnungsleitfaden der Kassenseite definiert Aufnahmen in anderem Haus innerhalb 24h als Verlegung. Ist dies auch mit Selbstverwaltungsseite oder BMGS abgestimmt, oder handelt es sich um eine einseitige Meinung?