Hallo, liebe Kollegen,
nach genauem Durchlesen des Referentenentwurfes sehe ich immer noch keinen Hinweis darauf, wielange ein Pat. wegen einer Zweiterkrankung nach Entlassung daheim bleiben muss, bis man wegen einer anderen Hauptdiagnose eine 2. Fallpauschale abrechnen kann (Beispiel: neuerliche elektive Aufnahme zur LH-OP, nachdem Pat. nach Abschluss einer Diabetes-Behandlung zunächst entlassen wurde).
Wie seht ihr das ? Steht was dazu drin ?
Gruß
Jörg Noetzel