Frist der Rechnungslegung im AOP Vertrag

  • Guten Morgen liebes Forum,

    uns wurde eine Rechnung zu einer ambulanten OP von einer Berliner BKK mit der Mitteilung zurückgesandt, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen an die Krankenkasse zu erstellen ist. Die OP war am 25.01.2006 und die Rechnungserstellung war am 07. August 2006.

    Ich geb\'s zu, ein langer Zeitraum. :rotwerd: Normalerweise Rechnen wir immer innerhalb von 4 bis 8 Wochen ab.
    Hatten hierzu bisher bundesweit mit keiner KK Probleme.

    Wir werden unsere Ärzte nochmal drauf hinweisen, dass sie die Unterlagen möglichst schnell zur Abrechnung freigeben sollen.


    Die KK beruft sich auf dem AOP Vertrag, gültig ab 2005.

    Unter § 18 Abrechnungsverfahren:
    \"[c=red]Die Rechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss d. Falles einer amb. OP an die zuständige KK zu senden. Da der Behandlungsfall erst mit Beendigung einer ggf. Postop. Behandlung abgeschlossen ist, kann generell eine Frist von 6 Wochen ab OP-Tag unterstellt werden.\" [/code]

    Aber in den Eräuterungen und Umsetzungshinweisen der Bay. Krankenhausgesellschaft steht zu § 18

    \"[c=red]Auch bei Nichteinhaltung dieser Fristen bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses unberührt.[/code]\"

    Aber die BKK erklärt uns, die Erläuterungen kenne sie nicht und verweigert eine Bezahlung.

    Gelten die Eräuterungen dann nur in Bayern ?

    Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, oder schafft Ihr es, immer die Rechnungen fristgerecht zu erstellen?

    Gruß,

    Alfredo

  • Hallo Alfredo,

    ich bin kein Jurist, würde aber stark vermuten, dass die BKG mit ihrer Einschätzung schon richtig liegt.

    Das schlagende Argument sollte für Sie sein, dass die Leistung zweifelsfrei erbracht wurde und die Kosten somit definitiv entstanden sind. (vorausesetzt, die Leistung selbst war unstrittig notwendig und richtig berechnet)

    Wobei ich mich frage, welchen Nachteil die Kasse durch die verspätete Abrechnung hat. Den Liquiditätsschaden kann sie jedenfalls nicht geltend machen.

    Auch wenn ich - gerade aktuell - meinem Image als Kassenfürst in diesem Forum schade: Ich sehe einen Vergütungsanspruch und kann den Einwand der Kasse in keinster Weise nachvollziehen.

    Da es sich um Berlin handelt, vermute ich dahinter persönlich eine kleine Rache für das \"Berliner BSG-Urteil\", in dem das Gericht ja ganz besonders auf die Einhaltung von Verträgen gedrängt hat... :d_zwinker:

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    freue mich auch weiterhin - trotz Ihrer Meinung nach \"geschadeten Immage- auf Ihre sonst so konstruktiven Beiträge. Ich finde es gut, auch immer mal die \"andere\" Seite wieder in Erinnerung gebracht zu bekommen. Trotzdem weiter so.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,

    wir haben der besagten Krankenkasse die Erläuterungen der Bay.Krankenhausgesellschaft zugesandt.

    Inzwischen wurde die Rechnung bezahlt. :d_bravo:

    Viele Grüße,

    Alfredo