Vorgesehene Änderungen zur MDK-Einzelfallprüfung nach dem GKV-WSG

  • Hallo DRG-Fan,

    unbestritten ist die Intention des Gesetzgebers so. Aber wie wird es denn in der Praxis aussehen?

    Der MDK bekommt zusätzliche administrative Aufgaben aufgebrummt. Er wird diese zähneknirschend erfüllen, indem er fristgemäß die EINLEITUNG der Prüfung anzeigt. Wo steht aber in diesem Entwurf, wann das Gutachten vorzuliegen hat?

    Ich habe heute einem MDK eine Liste von sieben bis heute nicht beantworteten Begutachtungsaufträgen aus 2004 (!) als Erinnerung geschickt. Keine Zwischennachricht, kein nichts. Da hätte ein Brief des MDK vor zwei Jahren an das KH, dass sie jetzt mal anfangen zu prüfen, auch nichts gebracht. :d_pfeid:

    Wie genau Sie den Gesetzeswillen kennen, erschreckt mich ein wenig :d_zwinker: . Aber einen Anreiz akzeptiere ich als Kasse nur, wenn ich auch Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten erhalte, um mich in dieswem Streit schadlos zu halten. Diese Antworten bleibt die Politik aber (wieder einmal) schuldig!!!

    Statt dessen gibt Ullalalla Schmidt im WDR 2 (heute früh) zum Besten, dass die Kassen sparen müssen, man nicht so viele Kassen und Vorstände benötige usw., dass die Patienten dadurch jederzeit die bestmögliche Versorgung genießen könnten.

    Wer den Menschen mit solch sinnentleerter - sorry - Demagogie Sand in die Augen streut, um seinen Besitzstand bis zu den nächsten Wahlen zu transportieren, gehört für mich nicht nur aus dem Amt entfernt, sondern strafrechtlich verfolgt. :t_teufelboese:

    Damit habe ich schon wieder viel zu weit aus dem Fenster geschaut, deshalb back to topic. (Vielleicht eröffnet ja jemand die gesundheitspolitische Diskussion im off-topic-Board)

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Fall sich Jemand an der \"Demagogie\" stört:

    \"Demagogie betreibt, wer bei günstiger Gelegenheit öffentlich für ein politisches Ziel wirbt, indem er der Masse schmeichelt, an ihre Gefühle, Instinkte und Vorurteile appelliert, ferner sich der Hetze und Lüge schuldig macht, Wahres übertrieben oder grob vereinfacht darstellt, die Sache, die er durchsetzen will, für die Sache aller Gutgesinnten ausgibt, und die Art und Weise, wie er sie durchsetzt oder durchzusetzten vorschlägt, als die einzig mögliche hinstellt.\" Nach Martin Morlock, (1977): Hohe Schule der Verführung. Ein Handbuch der Demagogie. Econ Verlag: Wien/Düsseldorf, S.24

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo, Forum

    Mehrfach wird erwähnt, dass geplant wird, zukünftig bei den Prüffällen die durch den MDK nicht geändert werden, die Krankenkassen 100 € an das Krankenhaus zahlen sollten. In dem Eckpunkte Papier Gesundheitsreform 2006 Stand 4.Juli 2006 finde ich diesbezüglich jedoch keine Erwähnung.
    Habe ich was überlesen oder wo kann ich das finden?

    Wäre für eine Antwort sehr dankbar.


    Freundliche Grüße aus dem sonnigen Hessen

    K.-H. Hormel

  • Hallo Herr Hormel,
    leider führte der Link hierzu vom Freitag ins Nirvana, ist auch schon verschwunden (der Link). Hat jemand den Entwurf des GKV-WSG ?

    Am Rande sei erwähnt, dass eine Gebühr für erfolgreiche MDK-Anfragen erstmals in diesem Forum in diesem Thread auftauchte.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo,

    ich hatte es \"wortwörtlich\" aus den Casemix-News kopiert, daher.

    Wenn es beim Aufruf von hier nicht funktioniert, hilft offenbar ein reload oder auch ein manuelles Kopieren des links. Technik...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo Herr Dr. Bobrowski,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mein Dank natürlich auch an die Forumsmitglieder die ebenfalls geantwortet haben. Habe die entsprechende Stelle nun gefunden.

    Allen eine schöne Woche

    Grüße aus dem sonnigen Hessen

    K.H. Hormel

  • Schönen guten Tag allerseits,

    hier noch einmal zum Ausdrucken und über den Schreibtisch hängen, denn ich fürchte, dieser Absatz wird das Gesetzgebungsverfahren nicht heil überstehen:

    Zitat

    Original: 2. Arbeitsentwurf zum GKV-WSG
    § 275 [SGB V] wird wie folgt geändert:

    Nach Absatz 1b wird folgender Absatz eingefügt:

    \"(1c) Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten\"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag allerseits,

    hier noch einmal zum Ausdrucken und über den Schreibtisch hängen, denn ich fürchte, dieser Absatz wird das Gesetzgebungsverfahren nicht heil überstehen:
    ...

    Nun, dann sollte man mal überlegen, was getan werden kann, damit dieser Passus überlebt.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Auf den Internetseiten des BMG wurde der [url=http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600110/SharedDocs/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entw-GKVWSG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entw-GKVWSG.pdf]Referentenentwurf des \"Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV - Wettbewerbsstäkungsgesetz GKV-WSG)\"[/url] veröffentlicht.

    Der MDK-Passus ist noch drin!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,