- Offizieller Beitrag
Hallo in das abendliche Forum,
Zur Vorgeschichte:
Der kleine, verschrumpelte Mann da, der in dem weißen Kittel, das ist der Dr. Möhlmann. Der Dr. Möhlmann ist ein Arzt. Das ist so einer, der immer sagt: Gleich gibt\'s mal nen klitzekleinen Piecks... und wo ihr danach immer heult. Der Dr. Möhlmann, der ist ein ganz Fauler: Der greift sich den Telefonhörer und ruft einen an.... Es bimmelt, kling-ling. Und da ist auch schon einer dran. Und das ist der da mit den fettigen, braunen Krollen und dem doofen Gesicht. Der heißt Dr. Hansel. Und jetzt, liebe Kinder, wird\'s richtig spannend:
<Sachverhalt an:>
Dr. M. ruft aus einem KH der Grund-/Regelversorgung (KH A) in der Uni (KH B) an wegen der Planung einer Verlegung in die Uni (schwerkranker Pat.), um zu klären, ob der Pat. dorthin verlegt werden kann. Er schildert die Anamnese und die aktuellen Probleme. Lt. Dr. H. kann der Pat. in die Uni verlegt werden. Aus med. Gründen erfolgt die Verlegung einige Tage später.
Nach 3 Wochen erhält das KH A eine Rechnung vom KH B über 18,90 EUR nach DKG-NT Ziffer 4 Spalte 7 (sinngemäß: \"Erhebung Fremdanamnese durch Bezugsperson - bei Behandlung des Pat.\", habe den genauen Wortlaut z. Zt. nicht zur Hand).
<Sachverhalt aus.>
Meine Fragen an Sie:
1. Ist das zulässig?
2. Ist das üblich?
3. Wussten Sie das?
Ich habe dieses Vorgehen erstmalig mitbekommen und war recht empört. Auf der anderen Seite kann sich so natürlich jedes KH weitere Einnahmequellen erschließen, da so etwas nahezu täglich in beide Richtungen vorkommt. Wie ist die Meinungs-/Wissenslage?
Vielen Dank schon einmal und ebensoviele Grüße
sendet
B. Sommerhäuser
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