Rückforderung ohne MDK-Prüfung

  • Guten Morgen Forum,

    gestern erhielt ich gleich 5 ! Forderungen einer größeren BKK zur Verrechnung des präoperativen Aufnahmetages (Streichung). Darin heist es \"...im Rahmen einer Kodierprüfung haben wir den o.g. Behandlungsfall als \"auffällig\" erkannt.\"
    Begründung:
    Es handelt sich um die Durchführung einen \"planbaren\" Operation, die Sie jedoch nicht am \"Aufnahmetag\" erbracht haben.\"
    Danach folgt das übliche gesetzliche Procedere.
    Schlusssatz:
    \"Deshalb bieten wir Ihnen die Rechnungsberichtigung bzw. die Möglichkeit einer medizinischen Stellungnahme an. Sollten Sie jedoch nicht innerhalb von -3Wochen- von unserem Angebot gebrauch machen, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus und behalten uns die Verrechnung des Betrages in Höhe von....vor.
    Es liegt keine Prüfung durch den MDK oder anderen Gutachter vor.
    Die Schreiben sind von einer ?Sachbearbeiterin? unterschrieben.
    Hallo - wo sind wir hier angelangt? Rechtfertigen wir uns mit medizinischen Begründungen jetzt vor den KK und umgehen die MDK-Prüfungen.
    Alle Fälle würden unter die untere GVD rutschen und zusätzliche Abschläge bilden.
    Sollte die neuen Gesetzlichkeiten zum MDK für die KK einmal greifen, so befürchte ich , das solche vorgehensweisen zum Alltag werden.

    Ich hoffe aber, das bleiben Einzelfälle!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,
    das ist bereits usus, dass die KK bei elektiven Eingriffen den präoperativen Tag strittig stellen um einen Abschlag zu erzielen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Der MDK hat ja bereits durch zahlreiche Gutachten dieses Anfrageverhalten unterstützt.
    Also vorstationäre Behandlung, dann Aufnahme am OP-Tag. Ob es dem Patienten passt oder nicht, interessiert die KK nicht.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Mikka,hallo Forum,
    dies ist bei uns in Nordbayern schon länger gängige Praxis, hauptsächlich von einer bestimmten Krankenkasse.
    Relativ neu ist allerdings, dass sie sich nicht einmal die Mühe machen, einen Brief zu schreiben, sondern die Rechnung einfach mit Hinweisen wie \"+++bitte+++ambulant+++abrechnen+++\" auf dem Wege des Datenträgeraustausches zurückweisen.
    \"Es sei rationeller und würde Arbeitsgänge einsparen\" war die Antwort auf die Frage, was das soll. Für uns spart es allerdings keine Arbeit ein.
    Als Reaktion kann man jetzt eigentlich nur ein Formblatt mit Standard-Antwort-Schreiben entwickeln, denn wir müssen ja auch \"rationeller\" arbeiten.
    Oder haben Sie eine bessere Idee????? :sterne:
    Hat jemand schon einen Textbaustein dafür in Gebrauch?
    Man könnte mal einen Textbaustein-Formulierungs-Wettbewerb (TFW) aufmachen? :laugh:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo, in solchen Fällen fordere ich immer ein MDK-Gutachten an - auch wenn dort letztendlich nichts anderes steht. Aber entweder will es der Gesetzgeber so oder nicht. Und ein bisschen bös gesprochen: wenn ich Arbeit damit habe, dann sollen es andere auch haben!!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo zusammen,

    ich würde in diesem Zusammenhang gerne auf einen Thread verweisen, weiß aber nicht wie ich das technisch hinbekommen soll. Schauen Sie doch mal bei \"Substantiierte Einwendungen durch KK?\"

    MfG Willm

    P.s.: Vielleicht kann mich jemand aufklären, wie ich einen Thread einfügen kann. - Danke

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Schönen guten Tag Herr Willm!

    Zitat

    Original von Willm:
    P.s.: Vielleicht kann mich jemand aufklären, wie ich einen Thread einfügen kann. - Danke

    In der Suchergebnisliste oder den Threadlisten der Foren mit der rechten Maustaste auf den Link zum Thread clicken und die Verknüpfung kopieren. Diese dann dann entweder einfach in den Text eingefügt werden ( dann erscheint http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…%20Einwendungen ( Vorsicht mit Leerzeichen im Link ) ) oder in der Form \"[ ur1=http://... ] <<Beschreibung>> [ / url ]\" : Substantiierte Einwendungen der KK

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Frau Zierold, hallo Forum,


    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Hallo, in solchen Fällen fordere ich immer ein MDK-Gutachten an - auch wenn dort letztendlich nichts anderes steht. Aber entweder will es der Gesetzgeber so oder nicht. Und ein bisschen bös gesprochen: wenn ich Arbeit damit habe, dann sollen es andere auch haben!!


    Ich antworte mal auf Ihren Beitrag (stellvertretend für alle, die es so sehen wie Sie):

    Was spricht denn dagegen, aufgrund eines Schreibens der Kasse den Fall entsprechend kritisch zu beleuchten und ggf. die Änderung/Storno/Gutschrift vorzunehmen, ohne dass der MDK eingeschaltet werden muss?

    Der Datenschutz steht dem nicht entgegen! Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen den Prüfanlass mitzuteilen. Wenn Sie anhand dessen den Fall prüfen und kommen zu dem Ergebnis, die Kasse ist im Unrecht, dann soll der Fall doch auch zum MDK.

    Aber wenn Sie sehen, dass an dem Einwand was dran sein könnte, \"aus Prinzip\" alle bürokratischen Register zu ziehen, halte ich für wenig sachdienlich. Wobei ich fest daran glaube, dass Sie sich - was Ärger und Aufwand angeht - damit sich selbst mehr schaden als denen, die Sie damit treffen wollen...

    Ich habe in solchen Fällen häufig vergleichbare Konstellationen, die regelmäßig von Krankenhäusern OHNE MDK anerkannt werden. (Großstadt, junge, mobile Patienten, Wohnort wenige Minuten vom KH entfernt)

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    zum einen spricht dagegen, dass der Gesetzgeber den MDK zwischen KK und KH geschaltet hat und sich genau genommen beide Seiten dem Gesetz zuwiderhandeln (inwieweit das in dem speziellen Falle strafbar wäre sei mal dahingestellt).
    Zum anderen kommt das auch ganz sehr auf die KK und/oder den Sachbearbeiter an, wo auch klassische Konstellationen von älteren alleinlebenden Patienten keine Ausnahme für einen präoperativen Tag (bei kleineren Eingriffen) bilden. (Ich fröhne da einem partiellen Bürokratismus :d_zwinker: )
    Und dann gibt es noch die Anfragen bei denen das Nachfragen nach einem MDK-Gutachten einfach im Sande verläuft und alles ist plötzlich ok! Das fördert dann allerdings meine Sturheit in dieser Beziehung.
    Ach ja und was den Aufwand angeht, der ist bei mir deutlich geringer, da ich den Fall erst gar nicht überprüfe, sondern gleich ein Gutachten anfordere. Ausserdem sind die bei uns in der Gegend so kurz, das ein MDK-Arzt locker 100 pro Tag schafft. :totlach:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Tach,
    als KH Mitarbeiter muß ich mal sagen, daß prinzipiell nichts gegen eine ANFRAGE einzuwenden ist. Es kann ja nun auch vorkommen, dass einfach das OP Datum falsch gesetzt ist o.ä.
    Aber wenn man schon eine Nachricht (gerade im DTA!!!) rausschickt, so kann man wenigstens die Form waren. (stimmt das OP- Datum?) (wäre OP nicht am Aufnahmetag möglich gewesen?)
    So kann man davon ausgehen, dass keine Fehler unterlaufen sind.
    MDK kann man dann immer noch einschalten.
    ´
    Lasst euch net ärgern...

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"