Guten Morgen Forum,
gestern erhielt ich gleich 5 ! Forderungen einer größeren BKK zur Verrechnung des präoperativen Aufnahmetages (Streichung). Darin heist es \"...im Rahmen einer Kodierprüfung haben wir den o.g. Behandlungsfall als \"auffällig\" erkannt.\"
Begründung:
Es handelt sich um die Durchführung einen \"planbaren\" Operation, die Sie jedoch nicht am \"Aufnahmetag\" erbracht haben.\"
Danach folgt das übliche gesetzliche Procedere.
Schlusssatz:
\"Deshalb bieten wir Ihnen die Rechnungsberichtigung bzw. die Möglichkeit einer medizinischen Stellungnahme an. Sollten Sie jedoch nicht innerhalb von -3Wochen- von unserem Angebot gebrauch machen, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus und behalten uns die Verrechnung des Betrages in Höhe von....vor.
Es liegt keine Prüfung durch den MDK oder anderen Gutachter vor.
Die Schreiben sind von einer ?Sachbearbeiterin? unterschrieben.
Hallo - wo sind wir hier angelangt? Rechtfertigen wir uns mit medizinischen Begründungen jetzt vor den KK und umgehen die MDK-Prüfungen.
Alle Fälle würden unter die untere GVD rutschen und zusätzliche Abschläge bilden.
Sollte die neuen Gesetzlichkeiten zum MDK für die KK einmal greifen, so befürchte ich , das solche vorgehensweisen zum Alltag werden.
Ich hoffe aber, das bleiben Einzelfälle!