Nochmals der Harnwegsinfekt

  • Hallo Herr Fritzi,
    wir sehen bei der Abfolge, wie sie Herr Selter beschreibt, ebenfalls als erweiterte diagnostische Maßnahme.
    Wenn Sie Ihren Widerspruch eingereicht und das Ergebnis haben, informieren Sie uns doch darüber.
    Gruß
    J.Renkawitz

  • Hallo,

    wie liegen hier die Meinungen bei folgender Konstellation:

    Aufnahme Tumor/Anämie etc. initial EK-Gabe mit auffiebern; neben Transfusionsreaktionstestung und BK auch weitere Fokussuche mit U-Status und Urinkultur(gleichzeitig); Ustatus nicht einmal auffällig, aber kurz nach Entlassung Mibibefund mit 4MRGN(Enterobacter).

    Ambulante AB ist dann erfolgt(leider keine Doku über das wie und wohin der Infoübermittlung - vermutlich über die Onkoambulanz oder evtl. HA; Problem Digitale Info/Doku für den Fall nach Entlassung nicht mehr in entsprechender Kurve möglich...)

    MDK streicht den Keimnachweis obwohl ja Urinkultur initiiert wurde (als Dg. Aufwand) das Antibiogrammargument sah ich natürlich als Lichtblick in diesem Thread aber ist da mal was positives draus geworden? Bitte auch negative Meinungen dazu...würde mich zumindest sehr beruhigen (knapp 3000Euro Erlösunterschied).

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    für mich ist der Keim zu verschlüsseln.

    1. Aufwand in Form von Antibiogramm (wenn im stationären Aufenthalt durchgeführt, auch wenn Ergebnis nach Entlassung eintrifft)
    2. Ausrufezeichenkodes
      Ggf. wenn es sich um einen Kode mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional): Tabelle 2 zu DKR D012

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Ich kann den Gutachter in seiner Entscheidung auch nicht verstehen. Thema Behandlungsplan und Fokussuche. Wenn da mal kein Aufwand war.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Rokka,


    für den U-Kode würde mir der mikrobiologische Aufwand der Resistenztestung reichen, da er ja nach der Liste in DKR D012 obligat zu kodieren ist. Sie brauchen natürlich einen Primärkode, wie Stephan schreibt.

    Einen eventuellen B96 Kode würde ich dagegen nicht kodiere, da keine Krankheit erkennbar ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    na ich hätte jetzt an Z22.3 gedacht + U81.48

    N39.0 ist ja tricky weil nicht AB behandelt anderseits Diagnostik erfolgt mit Nachweis relevanter Keime...

    aber Z +U würde doch reichen oder?

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    wenn Sie einen dokumentierten Aufwand für die Z22.3 haben (bei uns i.d.R. Isolierungsmaßnahmen und / oder Waschungen bei MRSA-Besiedlung) können Sie natürlich auch den Keim verschlüsseln.

    Die alleinige mikrobiologische Bestimmung und das "Sich-Gedanken-Machen" reicht wohl nicht aus.

    Gruß

    S. Stephan