Dekubitusprophylaxe

  • Hallo Forum,
    der Aufwand ist beträchtlich, das Ergebnis nicht immer so wie man es sich vorstellt, jedoch ist das Echo bei den Pflegekräften ( die wird es betreffen und deren Qualität wird gebenchmarkt) in unserem Haus positiv ( trotz Mehraufwand).

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich habe allerdings eine Kritik an der Fragestellung des Dekubitusbogens, die meines Erachtens Fehlinterpretationen zulässt. Denn es wird bei Aufnahme und Entlassung nach dem Vorhandensein und dem höchsten Grad eines Dekubitalgeschweüres gefragt, nicht aber nach der Anzahl:

    Patient kommt mit einem Dekubitalgeschwür Grad 3 am Steiß und geht mit Dekubitalgeschwüren an beiden Fersen und beiden Trochanteren jeweils Grad 2, wobei das Geschwür am Steiß auf Grad 2 zurückbehandelt werden konnte.

    Laut Bogen:
    Aufnahme: Dekubitus: Ja, höchster Grad 3
    Entlassung: Dekubitus Ja, höchster Grad 2

    Also eine gute Qualität der Behandlung?

    Vielleicht ist der Fall konstuiert, aber auszuschließen ist er nicht. Warum geht die Anzahl der Geschwüre nicht in den Bogen ein?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    vielleicht bei der nächsten Revision des Bogens? :d_gutefrage: Aber man könnte dies dem BQS mitteilen das hier, ein Dokumentationsproblem und ein Qualitätsproblem unzureichend beachtet wurde. :a_augenruppel:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ...Vielleicht ist der Fall konstuiert, aber auszuschließen ist er nicht. Warum geht die Anzahl der Geschwüre nicht in den Bogen ein? ...

    vielleicht, weil - auch etwas konstruiert - aus drei kleinen Dekubitalulzera ein großes Ulkus werden kann...


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Forum,

    wenn ich das ganze richtig verstanden habe, ist bei einer Wiederaufnahme ein Bogen für den Abrechnungsfall abzugeben.

    Der ist Bogen bei Aufnahme und Entlassung auszufüllen.

    Aufnahmedaten des 1. Falles und Entlassdaten des 2. Falles? Für das Datum ist mir das klar, aber wie sieht es mit den z.B. Mikrobewegungen bei AUfnahme bzw. bei Entlassung aus?

    Und wie bei z.B. einer kombinierten Fallzusammenführung mit mehreren Fällen???

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen
    Ja, so ist das. Ein Fall - Ein QS Modul. Da das aber meines Wissens bisher noch gar kein KIS/QS System richtig umsetzen kann (denn Das Problem gibt es im Pneumoniemodul schon lange), wird in Wirklichkeit auf zwei Module rauslaufen (oder auf eine getrennte Betrachtung der Teilfälle). Ich halte den entstandenen Fehler aber für zu vernachlässigen. Gerade am Anfang des Jahres ist das Wiederaufnahmeproblem ja sogar noch etwas kleiner als sonst.
    sschmitz

  • Hallo
    Von unserem EDVler habe ich Anfang der Woche gehört, dass unser Anbieter den Releas zurückgezogen hatte, weil irgendwelche Korrekturen seitens der BQS bestünden!!!!!. Mögliche Einführung erst am 15.01.07. Hat jemand auch dasselbe Problem, zumal unser Anbieter zu den Führenden gehört.

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Guten Morgen,
    nach meinem Kenntnisstand haben sich in Zeile 2 und 14 Änderungen ergeben.

    siehe hier.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Mal kurz eine generelle Rückfrage anhand der Dekubitus-Thematik:

    Wie soll bundesweite QS eigentlich seriös betrieben werden, wenn die Daten nur zu einem unbekannten Prozentsatz die tatsächlichen Begebenheiten in den Häusern abbilden, zu einem anderen - vermuteteten - Teil ein legales Schummelbenchmarking ist?

    Wer bei einer Dokumentationsrate von z.B. 90% irgendwelche Daten verlässlich auswerten will, muss davon ausgehen, dass kein Bias besteht, also nicht etwa \'kritische\' Fälle aus der Dokumentation ausgegliedert werden: Hoppla, ist da eine QS-Pflicht unvollständig geblieben und kann nicht übermittelt werden? Schade aber auch.
    Ein solches Vorgehen wäre zwar nicht im Sinne der QS, aber meines Wissens nicht illegal. Und die resultierenden Daten kann man dann gepflegt bundesweit in die Tonne drücken.

    Wenn meine Erfahrung mich eines gelehrt hat, dann ist es, ein dünnes Brett zu erkennen, wenn ich eines sehe. Und das hier entstammt u.a. einem Konstruktionsfehler namens Sollstatistik.

    Bei uns wird meines Wissens die Weitergabe nicht \'selektiert\', aber wenn ich daran denke, eventuell künftig in einen Vergleich mit abgebrühteren Häusern gesetzt zu werden, wird mir schlecht.

    Es möge mir übrigens bitte keiner erzählen, dass eine interne QS-Auswertung und \'selektive\' Datenübermittlung sich widersprächen. Technisch geht das. Bundesweite QS-Standards sehe ich auch noch ein. Nur die QS-Pflicht mit quantitativen Sanktionen und qualitativem Nebelweitwurf begreife ich nicht.

    Aber vielleicht findet sich ja jemand, der meine Bedenken hier zerstreuen kann. Das würde es mir wesentlich erleichtern, das Thema QS innerhalb des Hauses zu kommunizieren.

    viele Grüsse
    L.

  • Hallo Lag,

    natürlich haben Sie recht: eine 100% vollständige und zudem 100% richtige Dokumentation ist die beste Basis für eine zuverlässige Qualitätssicherung. Ich fürchte, dass Sie ebenfalls richtig liegen mit Ihrer Vermutung, dass es Abteilungen gibt, die wissentlich die gemeldeten Daten \"beeinflussen\". Gleichwohl finde ich es von unseren Kollegen immer etwas unfair, wenn sie behaupten, alle anderen würden nur falsche Daten liefern. Ich denke, dass die meisten sich redlich Mühe geben, korrekt zu dokumentieren. Und diese Mühe vergrößert sich, wenn auch die Ergebnisse intern breit kommuniziert und diskutiert werden. Wir haben als zusätzlichen Anreiz in diesem Jahr in jeder Abteilung ein Qualitätsziel aus den BQS-Ergebnissen des letzten Jahres abgeleitet.

    Und selbst wenn die Datenbasis noch immer unvollkommen ist, ich habe bisher noch keinen Arzt getroffen, der aus den BQS-Ergebnissen keine interessanten Erkenntnisse gewonnen hat. Voraussetzung: man muss sie lesen!

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

  • Hallo Herr Bürgstein

    Danke für Ihre Antwort.
    Ich gehe völlig mit Ihnen konform, dass eine interne Auswertung oder ein Vergleich mit einem freiwillig dokumentierenden Kollektiv sinnvoll ist. Auch ein bundesweiter QS-Standard leuchtet mir ein.

    Lediglich die immer wieder diskutierte Auswertung auf Bundesebene bei unbekanntem Manipulationsgrad (so muss man es ja wohl nennen) und die Sanktionierung rein nach formalen Kriterien stößt mir übelst auf. Aber ich fürchte, das wird man wohl unter \'normativer Kraft des Faktischen\' verbuchen müssen.

    Sicher scheint mir nur, dass die \'Beeinflussungsquoten\' bei Veröffentlichung der Daten durch die BQS rasend schnell nach oben gehen würden. Die Daten werden also um so falscher, je mehr Leute sie sehen.
    Dagegen ist Schrödingers Katze ja wirklich etwas für Anfänger... :d_bravo:

    viele Grüsse
    L. :sonne: