Dekubitusprophylaxe

  • Hallo Lag,

    ja, natürlich setzt die größere Öffentlichkeit einen Anreiz, möglichst gute Daten zu veröffentlichen. Ich möchte aber auch nicht gerne die Klinik sein, der im Rahmen einer Stichprobenprüfung oder eines Abgleiches mit §-21-Daten eine Datenmanipulation nachgewiesen wird. Das hätte dann wahrscheinlich noch größere Öffentlichkeitswirkung als Abrechnungsbetrug, weil es hier eben um die Qualität der Versorgung geht (zumindest in den Augen der Öffentlichkeit). Ich rate unseren Leuten deshalb, sich ernsthaft mit den eigenen Ergebnissen auseinander zu setzen und dafür zu sorgen, dass unsere echten Resultate in ein paar Jahren auch ohne Manipulation excellent sind. Ich glaube, das uns das langfristig mehr bringt.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

  • Hallo,

    [...gelöscht von Admin...]

    Nur so krass wie oben beschrieben mit groben Missverhältniss von §301 und dem BQS..das kommt kaum vor. Es sind vielmehr die kleinen sich aber summiereneden Weglassungen, günstigeren Darstellungen die dafür aber quasi von jeder Pflegekraft, jedem Arzt häufig in eigenem ermessen (öfter auch voll daneben, dann fällts auch mal im Medizincontrolling auf) manipuliert wird. Das ist meines erachtens sytemimmanent, sobald aus einer Statistik Konsequenzen erwachsen. Auch dies ist ein lernendes System auf Seiten auch der Dokumentierer, die ja auch in immer mehr Häusern professionalisiert werden.

    Daher haben all diese QS Statistiken einen erheblichen BIAS. Ein besserer Weg wäre meines erachtens, die §21 Daten mal vergleichend für QS-Zwecke zu nutzen.
    Hier sind ja auch aus pekuniären Interessen heraus Komplikationen regelhaft verschlüsselt, auch sonst geben diese Daten deutschlandweit haufenweise Material für ein öffentliches Benchmark her....nur genutzt werden diese Daten bisher kaum.....wieso eigentlich nicht, das ist doch ein Schatz für alle Gesundheitssystemforscher?

    Gruss

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Das Problem einer bewussten oder unbewussten Manipulation tritt immer dann auf, wenn Daten für einen bestimmten Zweck erhoben werden. Hinzu kommt, dass ein Formular umso oberflächlicher ausgefüllt wird, je mehr auszufüllen ist. Dies mindert meines Erachtens die Aussagefähigkeit der BQS-Daten erheblich.

    Auch die Diagnosedaten sind bezüglich \"Komplikationen\" unscharf. Zum einen werden aufgrund der Verschlüsselungsregelungen manche als Komplikation zu wertende Zustände über den Schlüssel für den jeweiligen Zusatand abgebildet, zum Anderen ist trotz des pekunären Interesses die Verwendung der Komplikations-Diagnosen in den Krankenhäusern aus verschiedenen Gründen nicht einheitlich (Angst vor Regress o.ä.)

    Ein anderer Ansatz ist die Entwicklung von Qualitätsindikatoren aus Routinedaten, d.h. aus Daten, die zu anderen Zwecken sowieso erhoben werden und nur wenig manipulierbar sind.

    Innerhalb des Krankenhauses könnten dies z. B. die Todesfälle in Bezug zu bestimmten Hauptdiagnosen sein. Hier liegen auch entsprechende Statistikdaten vor, so dass ein Vergleich auch für das einzelne Haus möglich ist. Diesen Ansatz verfolgt beispielsweise Helios und auch in unserem Haus habe ich einen entsprechenden Bericht entwickelt. Weitere hausbezogene Qualitätsindikatoren könnten z. B. die Umstiegsrate bei CHE, die Sektiorate, die Reinterventionsrate nach bestimmten OPs (Z.B. Operativer Eingriff nach TEP im selben Aufenthalt) sein. Diese Daten werden unabhängig vom Qualitätsaspekt erfasst und sind daher wenig manipulierbar.

    Noch weiter könnten die Krankenkasse mit Ihren Krankenhausübergreifenden Daten gehen. Dies wird zwar inzwischen auch durch häufigen Kassenwechsel erschwert, aber ich denke bei den meisten Versicherten liegen beispielsweise die Daten einer Leistenhernienoperation und der Operation eines Rezidivs innerhalb von fünf Jahren vor. Damit könnten dann wirkliche Qualiätsaussagen bezüglich eines Krankenhauses gemacht werden.

    Allerdings sind derlei Daten natürlich hochbrisant. Dennoch würde mich beispielsweise der oben genannte Parameter (Rezidivoperationen einer Leistenhernie von Versicherten, die bei uns die Primäroperation erhalten haben) der AOK-Patienten im Vergleich mit den anderen Krankenhäusern mehr interessieren, als die BQS-Daten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Zusammen,

    soeben lese ich in den BWKG Mitteilungen zum Thema Leistungsbereiche 2008, dass

    Den Empfehlungen des Unterausschusses Externe stationäre Qualitätssicherung folgend, hat der G-BA vereinbart, die Leistungsbereiche der externen stationären Qualitätssiche-rung des Jahres 2007 auch im Jahr 2008 unverändert fortzuführen.

    Bedeutet dies wohl, dass der Dekubitusbogen 2008 noch nicht verpflichtend kommt? Hat jemand Informationen?

    Vielen Dank und Grüße
    Wolfgang Miller

  • Hallo zusammen
    meine Info ist, das die Leistungsbereiche gleich bleiben. D.h. der Bereich Dekubitus ist wie 2007 auch im ersten Quartal 2008 verpflichtend. Zusätzlich wird die Nichterfüllung sanktioniert.
    Gruss
    Schmitz

  • Hallo zusammen,

    ab 2008 kommen u.a. auch die Abteilungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit ins Boot der Dokumentationspflicht bezogen auf die Dekubitusprohylaxe. (BQS-Link)

    Kann mir jemand sagen, ob hierbei auch die \"Besonderen Einrichtungen\" (Pallivativ) mit einbezogen werden?

    Viele Grüße
    Atax

  • Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    nach Rücksprache mit der BQS sind für das Verfahrensjahr 2008 auch folgende vollstastionären Fälle dokumentationspflichtig, unabhängig davon, ob diese per DRG oder anderes abgerechnet werden:

    - Besondere Einrichtungen
    - integrierte Versorgung
    - DMP

    Herzliche Grüße