Hallo Forum,
wir sind gerade über folgenden Sachverhalt \"gestolpert\". Bei einem Intensiv-Pat. wurde ein Thoraxdrainage in \"üblicher\" Technik wg. eines Ergusses angelegt - also als sog. Mini-Thorakotomie mit manuellem Einführen des Drainage-Schlauches. Wir haben kodiert 5-340.0 Inzision von Brustwand und Pleura: Drainage der Brustwand oder Pleurahöhle, offen chirurgisch. Dies wird bettseitig durchgeführt (ist ja auch keine \"OR\"-Ziffer).
Nun ist es aber so, dass die 8-144 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (z. B. Bülaudrainage) eine \"komplizierende Prozedur\" im Rahmen der ermittelten DRG darstellt - die 5-340.0 hingegen nicht.
Unter der 8-144 haben wir bisher die Drainage nach \"Ritter-Art\" verstanden, also mit der Lanze und recht viel Schwung in den Thorax, um es mal überspritzt zu formulieren. Täusche ich mich, oder macht das sonst auch kaum noch einer?
Oder muß/kann ich womöglich die 5-340.0 UND die 8-144 zusammen kodieren??
Das ganze scheint mir wieder mal aus dem 3. Akt, 500. Szene \"Wie verwirre ich die kleinen Kodiererlein\" zu sein....
Nur so am Rande: Völlig unbedeutend sind im speziellen Fall eine Prozedur wie eine PTCA mit Stenting...
In der Hoffnung auf Hinweise
P. Dietz