Guten Morgen Forum,
ich habe keinen konkreten Eintrag zum o.a. Thema gefunden, daher neue Anfrage:
Hier im Hause erlischt die Ermächtigung des Gastroenterologen.
Ich meine, dass wir die Coloskopien als Institutsleistung weiter über das Haus erbringen können.
Die Gastros als alleinige Leistung nicht, nur in Verbindung mit einer anderen Leistung des 115er Kataloges.
Stimmt das so?
Was ist mit den Sonos?
Wie muss ich mir den formalen Weg ( Hausarzt, KH ) vorstellen? Welche Unterlagen werden vom HA ausgestellt, so dass wir z.B. die Colo als Institutsleistung erbringen können?
Ich bitte um Nachsicht - ist eigentlich nicht mein Aufgabenbereich.
Gruß,
B. Schrader