Zervicobrachialgie, Bandscheibenprolaps mit Radikulopathie

  • Hallo Forum,

    wir haben eine Patientin mit akuter Exazerbation einer Zervikobrachialgie mit Radikulopathie bei MR-gesichertem Bandscheibenprolaps C5/6 behandelt.
    Wie kodiere ich es richtig? Die Zervikobrachialgie als HD oder den zervikalen Bandscheibenprolaps mit Radikulopathie als HD? Beinhaltet der zervikale Bandscheibenprolaps mit Radikulopathie nicht die Zervikobrachilagie?
    Bei M53.1 als HD kommt man in die DRG B71D, bei M50.1 als HD kommt man bei jungen Patienten in die DRG I68C - deutlicher Unterschied!

    Vielen Dank im voraus

    BP

  • HAllo bp, und willkommen im Forum :d_zwinker:
    zunächst wäre wichtig zu erfahren, wie sie \"behandelt\" haben.

    Sollte nur der Schmerz (also die Zervikobrachialgie) behandelt worden sein (konservativ oder Cortison-Stoß etc.), ist dieser HD.
    (unser MDK verweißt hierzu auf die DKR 1806d, Absatz:
    Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz)

    Sollten Sie den zerv. Prolaps operativ behandelt/beseitig haben, ist meiner Meinung nach der Prolaps auch HD. (siehe Hauptdiagnosen-definition DKR Absatz: Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose.

    hoffe Ihnen geholfen zu haben 8)
    schöne Grüße aus dem sonnigen Franken
    Roman

  • Hallo bp,
    Schmerz = r52.0 darf nach DKR 1806 nur dann als Kode verwendet werden, wenn Lokalisation und Ursache nicht bekannt sind.
    Eine Cervicobrachialgie ist schon spezifischer, aber immer noch durch eine Vielzahl von Ursachen bedingt.
    Eine Radiculopathie infolge einhen BSV ist eine spezifische Entität und in dem angegebenen Falle die HD.
    Über das Ausmaß der Behandlung ( konservativ / operativ ) sagt die DKR nichts aus, sicherlich triggert die Angabe einer operativen Procedur den Patienten in eine andere, nämlich operative DRG.
    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Hessen
    Eckardt

  • Hallo BP,

    von außen kann man Ihnen da kaum etwas raten.

    Ein Bandscheibenvorfall kann Beschwerden machen, muss aber nicht. Insofern liegt die Sache ganz in der Hand des Klinikers, wobei das Exclusivum bei M53.1 zu beachten ist und die Gefahr besteht, über das Exclusivum bei M50.1 in Erklärungsnot zu gelangen.

    Bei Läusen und Flöhen sagt auch das DIMDI – war vor Jahren mal vom DIMDI ins Internet gestellt worden - kann man sich auch über Exclusiva hinwegsetzen. Dann darf aber kein Zusammenhang zwischen der M50 und M53 existieren. Auch das kann nur der Kliniker entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo,
    ohne ein Kodierregel zur Hand und ohne den ICD-Katalog gesamt im Kopf würde ich doch sagen, dass der Romanische Hinweis nicht zu akzeptieren ist.

    Diese Pat. sind doch oft stationär wegen einer AKUTEN Verschlechterung einer vielleicht bestehenden chronischen Schmerzsituation. Auch wenn \"nur\" das Symptom behandelt würde, so wird ja in der Regel im Rahmen der konservativen Behandlung (physikalische Therapie, KG usw) auch die \"Wirbelsäule\" behandelt.

    Ich kann ja auch nicht sagen, bei Herzinsuff. behandelt man ja nur das Ödem im Bein, also ist das Hauptdiagnose. Eine OP als (alleinigen) Grund dafür zu nennen, dass die Grundkrankheit zum HD wird, ist doch - mit Verlaub - Quark.

    Da kann der MDK gerne darauf verweisen, deshalb wird\'s nicht richtiger.

    Guten Abend!
    P. Dietz