Hallo Forum,
wir haben eine Patientin mit akuter Exazerbation einer Zervikobrachialgie mit Radikulopathie bei MR-gesichertem Bandscheibenprolaps C5/6 behandelt.
Wie kodiere ich es richtig? Die Zervikobrachialgie als HD oder den zervikalen Bandscheibenprolaps mit Radikulopathie als HD? Beinhaltet der zervikale Bandscheibenprolaps mit Radikulopathie nicht die Zervikobrachilagie?
Bei M53.1 als HD kommt man in die DRG B71D, bei M50.1 als HD kommt man bei jungen Patienten in die DRG I68C - deutlicher Unterschied!
Vielen Dank im voraus
BP