Guten Tag liebes Forum,
Pat. kommt nachts nach einem Fahrradunfall mit offener Nasenbeinfraktur und stark geschwollener Augen bei V.a. Commotio und total alkoholisiert in die Notaufnahme.
VWD 4 Tage.
Therapie:
stat. Aufnahme und Überwachung,
tagsüber Neuro-Konsil und HNO-Konsil mit Anraten operativer Reposition, diese erfolgte am selben Tag, Schmerztherapie.
Der Chirurg besteht auf Nasenbeinfraktur als HD. Da er sonst die lange VWD nicht begründen kann! :augenroll:
Mit dieser Kodierung kann ich mich nicht so recht anfreunden. Der Neurologe hatte eine Gesichtsprellung diagnostiziert, Commotio hatte sich nicht bestätigt. (Über die VWD kann man sich so oder so streiten)
Ich würde hier die Gesichtsprellung als HD nehmen. M.E. hat diese hier in erster Linie zur stationären Aufnahme geführt, da eine Überwachung notwendig war.
Wie sieht das Forum den Fall? Liege ich tatsächlich so daneben? :sterne:
MfG
HeFe