Fallzusammenführung 4 Fälle

  • Hallo an alle,
    benötige dringend Rat.
    Es geht ganz kurz zusammengefasst um folgende Fälle:
    1. 19.08. bis 22.09.05
    ossäre Metastase bei Rektum CA- Tumorendoprothese Schenkelhals
    2mal geschlossene Reposition bei Luxation
    2. 24.09. bis 28.09.05
    Rezidivluxation, geschlossene Reposition
    (beide Fälle wurden zusammengeführt zur I03Z)
    3. 11.10. bis 11.10.05
    Rezidivluxation, geschlossene Reposition =I64B
    4. 17.10. bis 29.12.
    Rezidivluxation, geschlossene Reposition, schließlich Hüftkopfwechsel.
    =I03Z
    Der Kostenträger verlangt nun von mir die Zusammenlegung der Fälle 3 mit 4.
    Ich bin der Meinung, alle Fälle müssen zum 1. Fall hin geprüft werden und da die 30 Tage als auch OGV überschritten sind, kommt hier eine Fz nicht mehr zum tragen.
    Gibt es widersprüchliche Meinungen?
    Liebe Grüße aus dem sonnigen Osten
    Nastie
    :rotwerd:

  • Hallo Nastie,

    wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die ersten beiden Fälle bereits zusammengeführt. Die Fälle sind demnach außen vor zu lassen. Eine Fallzusammenführung mit bereits zusammenführten Fällen auf der Grundlage der zusammengeführten Daten ist nicht zulässig (s. auch Aussagen des BMfGS. Allerdings wäre der Fall 3 als neuer erster Fall zu betrachten. Aber die DRG des 3. Falles I64B kann nicht aufgrund einer Repostition oder eines anderen operativen Eingriffes ermittelt werden, da es sich um eine medizinische Partition handelt (lt. FPV Osteomylitis). Die Io3Z hingegen ist operative Partition. In Ihrem Fall liegen alle Vorrausetzungen für die Wiederaufnahme in dieselbe Basis-DRG vor.

    Es tut mit leid, aber die Fälle 3 und 4 sind zusammenzuführen. Auch ist fraglich, ob für die Behandlung am 11.10. überhaupt eine vollstationären Behandlung via Definition vorgelegen hat. Es gibt hierzu ein BSG-Urteil. Handelte es sich hier um einen elektiven 1-Tages-Aufenthalt, bei dem der Aufenthalt ohne Übernachtung geplant war und keine Entl. gegen ärztl. Rat stattgefundenn hat? Sollte dies der Fall sein, haben Sie auch hier schlechte Karten, diesen Fall als vollstationär zu definieren.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

    MfG

  • Hallo,

    kam der 1. Fall in I05Z? Dann ist die OGV 29 Tage und Fall Nr. 2 kann nicht mit Nr. 1 zusammengeführt werden, da nach 34 Tagen wieder aufgenommen.
    Fall 3 und 4: siehe Vor\"redner\".-
    Zur genaueren Aussage also bitte die genauen ICD/OPS-Ziffern oder wenigstens die jeweiligen DRG.

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von sbdrg:
    I64B kann nicht aufgrund einer Repostition oder eines anderen operativen Eingriffes ermittelt werden, da es sich um eine medizinische Partition handelt (lt. FPV Osteomylitis). Die Io3Z hingegen ist operative Partition. In Ihrem Fall liegen alle Vorrausetzungen für die Wiederaufnahme in dieselbe Basis-DRG vor.

    Hallo,

    warum soll die I64 nicht bei Reposition ermittelt werden? Wenn geschlossen reponiert wird, wird sie zugeordnet ( was ist denn FPV Osteomyelitis? ).
    Somit liegt keine Voraussetzung zur Fallzusammenlegung wegen gleicher Basis-DRG vor, weil die Fälle nicht in die gleiche Basis-DRG geführt werden. Wenn, wird wegen Partitionswechsel med./operative DRG zusammengelegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ja, ich meine natürlich es liegt hier eine Wiederaufnahme in dieselbe MDC vor, pardon, es war schon spät!

    In der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) wird die Basis-DRG I64 bezeichnet als \"Osteomylitis,...\". Ich bin von einer offenen Reposition ausgegangen und muss Ihnen Recht geben. Bei einer geschlossenen, wie es hier der Fall ist, kann durchaus die I64 ermittelt werden.

    Allerdings ändert das nichts. Eine Fallzusammenführung muss hier erfolgen aufgrund der Partionsfolge med./operativ.

    Vielen Dank für die Korrektur.

    MfG