Hallo liebe Leser,
wir haben ein MDK- Gutachten zur Problematik respiratorische Insuffizienz mit Abhängigkeit vom Beatmungsgerät erhalten. Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung dazu mit. Auch wäre ich dankbar über eventuelle Argumentationshilfen.
Ich zitiere: \"Bezüglich der Kodierung J96.1 und Z99.1 wird der gleiche Sachverhalt dargestellt, so dass hier die Z99.1 gestrichen wird.\" Natürlich ändert sich somit die DRG von A in B...
Anmerken möchte ich, dass die Patn. zur Kontrolle der häuslichen maschinellen Beatmung gekommen war, der Kode 8-716.1 (Kontrolle/Optimierung ...) war angegeben. M. E. entspricht die Angabe beider Kodes die ND- Definition, entsprechender Aufwand war da. HD ist m. E. J96.1 (siehe Bsp. 4 der D002d Aszitis bei Leberzirrhose), ND ist Z99.1 weil dazu (Geräteeinstellungen überprüft) die entsprechende Prozedur stattfand. Ebenfalls fanden Untersuchungen zur resp. Situation statt. BGA, Body etc.
Und noch ein Zitat aus einem anderen Gutachten (liegt nur handschriftlich und nur in Stichpunkten vor---> gibt es hier Form- Vorgaben ????) \" I50.9 Redundanz zu I11.00.\" Ich sehe das nicht so, bin aber kein Arzt.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
medcont