Kodierung Verlaufskontrolle Heimbeatmung

  • Hallo zusammen!

    Wie würden Sie folgenden Fall kodieren?

    Die stationäre Aufnahme erfolgt zur Verlaufskontrolle der seit 09/2005 durchgeführten intermitt. Heimbeatmungstherapie im kontrollierten Modus mit Druckvorgabe bei chron. ventilatorischer Insuff. infolge chron. überlasteter Atempumpe (J96.1) bei

    1. COB (J44.80); 2. Emphysem (J43.8); 3. Obesitas Hypovent. Syndr. (E66.2); Cor pulmonale (I27.9)

    Der Patient nimmt selbst mitgebrachte Medikamente ein.

    Verweildauer: 2 Tage


    Vielen Dank!

  • Hallo Miguel79,

    Auch wir codieren bei der Kontrolle der Heimbeatmung seit Jahren die J96.1 als Hauptdiagnose. der MDK in Hessen hat sich grundsätzlich darauf verständigt, dass diese Diagnose als HD anzuerkennen ist, da es sich ja um eine eher symptomatische Kontrolle der Beatmungsqualität handelt und die Grunderkrankung nicht zusätzlich behandelt wird.
    Mit dem Code Z99.1 und dem Ops 87161, sowie einer ND der Grunderkrankung landet man immer in der -A DRG und bei uns wird sie auch fast immer anstandslos bezahlt.

    Gruß aus Nordhessen

  • Hallo zusammen,

    das ist schon ärgerlich, wenn zwischen Landes-MDK Hessen und MDK Niedersachsen solche Unterschiede gemacht werden.

    Zu diesem Thema sollte sich die SEG 4 auch mal Gedanken zu machen!

    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Forum,
    sind bei einem Pat. der zur Kontrolle der Heimbeatmung kommt (J96.1 bei Kyphoskoliose) die besonderen Mittel eines Krankenhaus erforderlich?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo,
    ich weiß nur so viel, dass der stationäre/teilstationäre Aufenthalt in jedem Fall anerkannt werden muss, wenn der Patient zur Kontrolle der Beatmungsparameter aufgenommen wird. Das ist aber nur eine Frage der Abrechnung, der Klinikaufenthalt ist anzuerkennen.

    Nun zur Hauptdiagnose:

    Es ist nicht in jedem Fall die J96.1 Hauptdiagnose, es gibt immer Ausnahmen, es kann von den Blutgasen abhängen, der Notwendigkeit der veränderung der Parameter und von der Behandlungsintensität der COPD. Es gibt oft viele Möglichkeiten der Betrachtung. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass die COPD intensiv behandelt werden muss wird sie dann als bekannte Grundkrankheit zur Hauptdiagnose, was bei Aufenthalten > 1 Tag eher der fall sein könnte.
    Fazit: Jeder Fall ist anders, deshalb ist die Kodierempfehlung 244 der SEG eigentlich .... wer hat sich die wohl ausgedacht!
    Ulla

  • Zitat


    Original von Ulla:
    Hallo,ich weiß nur so viel, dass der stationäre/teilstationäre Aufenthalt in jedem Fall anerkannt werden muss, wenn der Patient zur Kontrolle der Beatmungsparameter aufgenommen wird. Das ist aber nur eine Frage der Abrechnung, der Klinikaufenthalt ist anzuerkennen.
    Ulla

    Guten Morgen, Ulla,
    zunächst recht herzlichen Dank.
    Mir ist aber nicht ganz klar, warum die Kontrolle der Heimbeatmung unter st. Bedingungen erfolgen muss.
    Können Sie Ihre Aussage evtl. konkretisieren?
    Gruß,
    B. Schrader