• Hallo Herr Lechthaler,

    Zitat


    Original von Lechthaler:
    Es gibt noch weitere DRGs, die zumindest auffällig sind: X62B und E72Z, erbringen als Tagesfälle in einer Hauptfachabteilung einmal ein Relativgewicht von 0,004 und einmal von 0,001. Das ist zwar noch positiv, wird aber in den meisten Krankenhäuser nicht kostendeckend sein.


    das stimmt zum Glück nicht ganz, s. meinen Beitrag oben. Die X62B hat als Tagesfall ein RG von 0,252, die E72Z von 0,266. Sie denken um eine Ecke zuviel, die Rechnerei hat Ihnen das BMG bzw. 3M schon abgenommen.
    Bei einer Verweildauer <= der unteren GVD (Spalte 7) multiplizieren Sie einfach die dort angegebene Bewertungsrelation/Tag (Spalte 8) mit der Anzahl der Belegungstage und erhalten das Relativgewicht für den Fall. Dieses liegt immer unterhalb des "normalen" Relativgewichtes der DRG.

    Bei den extern Verlegten müssen Sie bis zur mittleren Verweildauer (Spalte 6) pro fehlendem Tag den Wert aus Spalte 11 vom normalen RG (Spalte 4) abziehen.

    Bei Überliegern addieren Sie für jeden Tag ab der oberen GVD (Spalte 9) den Wert aus Spalte 10 zum normalen RG (Spalte 4).

    So einfach ist Tennis! biggrina.gif

    Grüße nach Aachen (alte Heimat, schnief)
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo und guten Tag,

    also nochmals auch für mich selbst zum nachlesen ganz kurz:

    Spalte 4 od. ggf. Spalte 8 sind zum MULTIPLIZIEREN,
    Spalte 10 ist ggf. zu ADDIEREN,
    Spalte 11 ist ggf. zu SUBTRAHIEREN

    Habe früher Fußball gespielt und Tore geschossen, Tennis ist mir fremd geblieben, hoffentlich ist es dieses Mal kein Eigentor.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,

    da scheint ja massive Verwirrung zu herrschen, was die GVD-Erlöse angeht.
    Der Referentenentwurf erklärt zwar genau, wie die Bewertungsrelation/Tag sich errechnet aus der mittleren Verweildauer, den Kosten für die Hauptleistung und dem CW - das brauchen wir aber nicht, denn die Bewertungsrelation pro Tag steht ja in der Tabelle schon drin.
    Aber wie damit rechnen, das steht nicht drin, jedenfalls nicht für die untere GVD.

    Ich verstehe das Ganze folgendermaßen:

    Beispiel: DRG G01A - CW 4,732, MVWD 27 Tage, UGVWD* 8, OGVWD* 42 Tage (*erster Tag mit Ab- bzw Zuschlag), U_CW/Tag 0,371, O_CW/Tag 0,073

    Tatsächliche VWD -> Abgerechneter CW

    9 Tage -> 4,732
    26 Tage -> 4,732
    27 Tage -> 4,732 + 0,073 = 4,805
    36 Tage -> 4,732 + 10 * 0,073 = 5,462

    Jetzt wirds spannend:

    [red]8 Tage -> 8 * 0,371 = 2,968 <variante A> ODER[/red]
    [blue]8 Tage -> 4,732 - 0,371 = 4,361 <variante B>[/blue]

    also
    [red]1 Tag -> 1*0,371 = 0,371 <variante A> ODER[/red]
    [blue]1 Tag -> 4,732 - 7 * 0,371 = 2,135 <variante B>[/blue]

    Bei Variante A = [red]gleicher Erlös pro Tag bis UGVWD[/red], dann Erlössprung auf das volle RG
    Bei Variante B = [blue]gleichhoher Abschlag pro Tag unter der UGVWD[/blue], Erlössprung also an Tag 1 (Hauptleistung!)

    Bitte um ein Meinungsbild ;)

    [red]Herrn Lehmanns Votum: A [/red](so interpretiere ich og Post)
    "Bei einer Verweildauer <= der unteren GVD (Spalte 7) multiplizieren Sie einfach die dort angegebene Bewertungsrelation/Tag (Spalte 8) mit der Anzahl der Belegungstage und erhalten das Relativgewicht für den Fall. Dieses liegt immer unterhalb des "normalen" Relativgewichtes der DRG. "

    [blue]Mein Votum: B[/blue]
    Anders könnten bei der VWD 1 Tag (s.o.) unmöglich die Kosten der Hauptleistung (OP) im CW enthalten sein.


    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    <clehmann>
    So einfach ist Tennis! :D
    </clehmann>

    Tennis schon. ;)

    • Offizieller Beitrag


    Hallo herr Jacobs, hallo Forum,

    ich denke Votum B ist korrekt.
    (obwohl: Wahl ist doch erst am Sonntag)


    a) Im Referententwurf wird von Abschlag gesprochen
    b) Ihre (sehr liebevoll editierte und kenntnisreiche Berechnung) ist m. E. in Übereinstimmung mit dem Zahlenmaterial in der Begründung zum Referentenentwurf (dort Seite 12,)


    schöne Grüße

    Eberhard Rembs
    Bochum

  • Hallo die Herren Jacobs und Rembs,

    ursprünglich war ich auch Anhänger der Lösung B, hat auch gewissen Charme, aber damit kommen Sie in Schwierigkeiten, wenn Sie Herrn Lechthalers Problem zu lösen versuchen, denn ein Relativgewicht von 0,001 oder sogar <0 kann sicher nicht die Kosten eines Behandlungstages decken. Stur, wie ich bin, bleibe ich bei meiner Interpretation des Textes, und vermute hinter der Mißverständlichkeit ganz böse Absichten der Verfasser.

    Gute Nacht
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Zitat


    Original von cjacobs:
    Der Referentenentwurf erklärt zwar genau..., denn die Bewertungsrelation pro Tag steht ja in der Tabelle schon drin.
    Aber wie damit rechnen, das steht nicht drin, jedenfalls nicht für die untere GVD.

    Hallo Forum,
    steht m. E. schon drin, nämlich in § 1 Abs. 2 Satz 2 des Referentenentwurfs zum KFPV!


    Zitat


    Original von cjacobs:

    Beispiel: DRG G01A - CW 4,732, MVWD 27 Tage, UGVWD* 8, OGVWD* 42 Tage (*erster Tag mit Ab- bzw Zuschlag), U_CW/Tag 0,371, O_CW/Tag 0,073

    Tatsächliche VWD -> Abgerechneter CW

    9 Tage -> 4,732
    26 Tage -> 4,732
    27 Tage -> 4,732 + 0,073 = 4,805
    36 Tage -> 4,732 + 10 * 0,073 = 5,462

    Nicht ganz, denn für 27 Tage gibt´s nix, aber auch gar nix mehr oder weniger als für 9, 26 oder sogar 41 Tage. Der erste Tag mit Zuschlag ist der 42.(OGVWD). Also gibt´s für 42 Tage (4,732 + 0,073) x Baserate. Für 51 Tage gäbe es (4,732 + 10 x 0,073) x Baserate.

    Variante B(lau) ist richtig. In Verbindung mit § 1 Abs. 6 wird darüber hinaus auch eventuell aufkommender Zweifel über die Zählweise der Tage beseitigt. Die Belegungstage im DRG-System zählen sich genauso wie die Berechnungs- und Belegungstage des alten Systems. Also ist es im letzten Fall (1 Tag VWD) sogar unbedeutend, ob es sich um einen Tagesfall (innerhalb von 24 Stunden desselben Kalendertages) handelt, oder um einen Patienten, der eine Nacht geblieben ist. Ist erste Tag mit Abschlag (UGVWD) mit "1" angegeben, so gilt der Abschlag demzufolge sowohl für Tagesfälle als auch für "Einmalschläfer".

    Zitat


    Original von cjacobs:
    [blue]Mein Votum: B[/blue]
    Anders könnten bei der VWD 1 Tag (s.o.) unmöglich die Kosten der Hauptleistung (OP) im CW enthalten sein.

    Stimmt in diesem Fall wohl, aber mit Logik sollte man in der Krankenhausfinanzierung nicht argumentieren. Denn unter hilfsweiser Verwendung einer Baserate von 2.500 € kommt man z. B. sowohl in Hauptabteilungs- als auch Belegpauschale X62B zu absurden "Vergütungen" von 10 € bzw. minus 35 €. Dafür hat man aber immerhin bis zu sechs Mahlzeiten und eine Übernachtung geleistet.

    Zitat


    <clehmann>
    So einfach ist Tennis! :D
    </clehmann>

    Tennis schon. ;)

    Finanzierung auch... aber erstmal abwarten, wer wann was unterschreibt!

    Schöne Grüße
    N. Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Jacobs, Hallo Forum.

    Gleich vorweg, ich habe den Referentenentwurf noch nicht gelesen :sleep: (muß ich noch nachholen) habe aber zu Ihrer Ausführung eine Frage.

    Ich verstehe das Ganze folgendermaßen:

    Beispiel: DRG G01A - CW 4,732, MVWD 27 Tage, UGVWD* 8, OGVWD* 42 Tage (*erster Tag mit Ab- bzw Zuschlag), U_CW/Tag 0,371, O_CW/Tag 0,073

    Tatsächliche VWD -> Abgerechneter CW

    9 Tage -> 4,732
    26 Tage -> 4,732
    27 Tage -> 4,732 + 0,073 = 4,805
    36 Tage -> 4,732 + 10 * 0,073 = 5,462

    Warum rechnen Sie ab der mittleren Verweildauer (27 Tage in Ihrem Beispiel) schon mit Zuschlägen, wenn bei der Verweildauer die untere Grenze 8 und die obere Grenze 42 Tage lauten - Müßte dann nicht alles an tatsächlicher Verweildauer zwischen 9 und 41 Tagen mit einem Relativgewicht von 4,732 abgerechnet werden? Und wenn es ab 27 Tagen einen Zuschlag gibt - Warum wird dann nicht unter 27 Tagen mit einem Abschlag gerechnet?

    Bitte um Nachhilfe.I)

    Viele Grüße

    Heiko Jaschik

    (Herr Schmitt war da etwas schneller als ich)

  • Zitat


    Original von Schmitt:
    steht m. E. schon drin, nämlich in § 1 Abs. 2 Satz 2 des Referentenentwurfs zum KFPV!

    und:
    Nicht ganz, denn für 27 Tage gibt´s nix, aber auch gar nix mehr oder weniger als für 9, 26 oder sogar 41 Tage. Der erste Tag mit Zuschlag ist der 42.(OGVWD). Also gibt´s für 42 Tage (4,732 + 0,073) x Baserate. Für 51 Tage gäbe es (4,732 + 10 x 0,073) x Baserate.

    Hallo zusammen,
    dem kann man nur beipflichten - ohne "Anleitung" (KFPV-Regelungen) kommt man mit der FP-Tab. allein nicht zurecht...

    Aber: Hat Herr Jacobs uns verraten, ob er es mit einem Verlegungsfall zu tun hat? Wenn nicht, ist ihm wohl "nicht zu helfen" :look: - im Verlegungsfall würde es nämlich bereits unter der MVD "abwärts" gehen: ALLES unter MVD ist momentan mit Abschlag besetzt und oberhalb der MVD bis unter oGVD gibt's grundsätzlich nie was dazu (da der Erlös aber auf MVD geeicht ist, geht es netto gesehen ab MVD immer abwärts - der relative Erlös pro Tag sinkt, s. Abb), erst mit Erreichen des im Katalog ausgewiesenen oGVD-Tages (s. Bsp. v. Hr. Schmitt) gibt's (scheinbar) "was dazu" (sog. Zuschlag) - jedenfalls klingt das besser, es bedeutet in med. DRGs aber oft nur: die "Erlösquote pro Tag" hört auf, immer weiter in den Keller zu gehen - denn man darf ja nicht vergessen: jeder weitere Tag produziert weitere Kosten - und man hat bereits das relative "Minus" ab MVD auf dem Buckel - bis dann die oGVD irgendwann erreicht ist. Aber mit den jenseits der oGVD erzielten "Zuschlägen" kann man kaum (eher: nie) den Verlust zwischen MVD und oGVD wieder aufholen. Wie gesagt: Es hört nur auf, immer noch schlimmer zu werden (beispielhaft berechnet nur für B70A: wenn man das endgültige RG mit allen Zu-/Abschlägen auf verschiedene aufgewendete Verweildauern bezieht, kann man sich ansehen, was der Gesamterlös wirklich bedeutet - siehe Abb. anbei). Wohlgemerkt: Im Falle, dass man "alleine" behandelt und nicht extern verlegt oder aufnimmt, sieht die Kurve anders aus - nämlich eher so, dass das mit einem entsprechenden Fallmix auch wirklich funktionieren kann (wenn die VWD-Grenzen stimmen).

    Fazit: In solchen DRG's, bei denen man fast nur Verlegungsfälle hat (egal, ob A- oder E-Verlegung), und die zudem B70A-ähnliche Zu-/Abschlagsrelationen aufweisen, kann man m.E. kaum je einen tragfähigen "Mix" erzielen (worauf das System ja "eigentlich" beruhen sollte), man könnte nur versuchen, die MVD immer exakt zu treffen (absurd), da man unterhalb der MVD einfach zuwenig Erlös erwirtschaftet (im Vgl. zu Nicht-Verlegungsfällen), um Fälle oberhalb der MVD wieder auszugleichen -- jedenfalls ist das so in B70A, ausgerechnet in der Fallgruppe also, die die höchste Verlegungsquote hat (vgl. Mansky & Repschläger, f&w, 3/2002). Dabei kommt der Erstbehandler im Schnitt noch etwas besser weg, als der Nachbehandler - obwohl der bekanntlich das höhere VWD-Risiko trägt. Bliebe für spezialisierte Nachbehandler (wie zB die Geriater), die fast das ganze Haus voll mit derartig gelagerten Fällen haben (60-80% Zuverlegungen) eigentlich nur: Wenn die MVD erreicht ist und der Pat. nicht entlassen werden kann - ins nächste KH verlegen (auch absurd).

    Auf jeden Fall aber betrifft dieser Problembereich perspektivisch auch alle diejenigen, die bislang gewohnt sind, bestimmte Pat.-Gruppen weiterzuverlegen - das Problem der "Nachbehandler" kann schnell zu einem der "Vorbehandler" werden.

    Falls jemand in einer anderen DRG bereits eine ähnliche Kalkulation vorgenommen und festgestellt hat, dass die Zuschläge die Tageserlösquote zügig wieder verbessern oder die Verlegungsabschläge weniger krude Wirkung entfalten: Für einen solchen Lichtblick wäre ich dankbar - ich vermute aber, dass es den nicht gibt (Stichwort: "Fehlanreiz").

    Ebenso "glücklich" wäre ich aber auch, wenn mir jemand nachweisen kann, dass das so nicht stimmt... schlagartig, sogar!

    Ansonsten: "Es ist ja nur ein Entwurf"... (und laut BMG soll auch noch etwas korrigiert worden sein - man darf also weiter gespannt sein).

    Schlaflos,
    M. Borchelt
    DRG-Projekt der BAG KGE e.V.
    P.S.: Wer lieber Tabellen mag - die XLS zum Nachrechnen folgt

  • Guten Morgen,

    Frage:
    "Warum rechnen Sie ab der mittleren Verweildauer (27 Tage in Ihrem Beispiel) schon mit Zuschlägen, wenn bei der Verweildauer die untere Grenze 8 und die obere Grenze 42 Tage lauten?"

    Antwort:
    Weil ich ganz doof den falschen Wert genommen habe, natürlich muss mit der OGVWD = 42 Tage gerechnet werden. Tennis ist eben doch nicht so einfach ;)

    Aber ich denke, die Argumentation war dennoch verständlich.
    Ich hätte beim Editieren des beitrags lieber auf die Zahlen, als auf die Farben achten sollen :D

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    Für mein (Nicht-Verlegungs-) Beispiel bleibe ich weiter bei [blue]Variante B.[/blue]

  • Zitat


    Original von cjacobs:
    Für mein (Nicht-Verlegungs-) Beispiel bleibe ich weiter bei [blue]Variante B.[/blue]

    Hallo Herr Jacobs,

    dann stimme ich zu: [blue]B[/blue]

    Und bei Verlegungsfällen gilt m.E. das gleiche Prinzip, nur mit der ausgewiesenen Tages-Bewertungsrelation für ext. Verlegungen und angewendet auf alle Tage unterhalb der MVD.

    Gruss,
    M. Borchelt
    DRG-Projekt der BAG KGE e.V.