BKK kündigt Nicht-Zahlung pauschal an

  • Guten Morgen Forum,

    da flattern mir gestern zwei wörtlich und typographisch identische Schreiben zweier kleinerer BKK auf den Tisch. Man würde stationäre Aufenthalte für Kat-1-Eingriffe des ambulanten Operierens grundsätzlich nicht mehr bezahlen.

    Kein Wort über allgemeine Tatbestände, G-AEP-Kriterien oder die ASA-Klassifikation. Also schnell einen Brief an die Kassen geschrieben des Inhalts, dass die da wohl was missverstanden haben.

    Ernsthaft: Habe ich da was übersehen, oder ist das die Chronik eines angekündigten Rechtsbruches ?

    Grüße von der Ostsee - herbstlich.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,

    etwas detaillierte Angaben zu den Schreiben wären sicherlich hilfreich, bevor man über eine \"Chronik eines angekündigten Rechtsbruchs\" urteilt.

    Wenn es die Kassen so geschrieben haben, wie Sie es wiedergegeben haben, sehe ich nichts Dramatisches: \"Man würde stationäre Aufenthalte für Kat-1-Eingriffe des ambulanten Operierens grundsätzlich nicht mehr bezahlen.\"

    Das ist doch legitim und geltende Rechtslage!!! Der Grundsatz bei solchen Eingriffen ist ambulante Durchführung. In Einzelfällen kann stationär behandelt und abgerechnet werde - und ich bin mir fast sicher, dass diese Kassen in diesen Einzelfällen auch zahlen.

    Solange die Kassen hier auf den GRUNDSATZ verweisen und nicht \"in allen Fällen\" schreiben bzw. pauschal in allen Fällen zunächst die Zahlung verweigern, sehe ich hier weder einen angekündigten noch einen vollzogenen Rechtsbruch - wohl aber ein Schreiben, über dessen Sinn man diskutieren kann. :d_pfeid: :d_zwinker:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr ToDo,

    jetzt haben Sie mich bei einer herrlichen sprachlichen Doppeldeutigkeit erwischt. \"Grundsätzlich\" stammt von mir, für mich als Nicht-Juristen heißt dieS \"prinzipiell\", also \"mit Grund regelhaft\". Für Juristen hört sich \"grundsätzlich\" ja wohl danach an, dass man alle Fälle finden muss, bei denen der Grundsatz nicht gilt, verletzt wird oder sonstwie irrelevant ist....

    Also hier der genaue Text der beiden BKK:

    Zitat


    die xxx BKK wird zukünftig Fälle, in denen eine Behandlung der Kategorie 1, gemäß des Kataloges ambulantes Operieren nach §115b SGB V erbracht wurde, als vollstationäre Fälle ablehnen. Wir bitten daher, die erbrachten Leistungen ambulant abzurechnen.

    Sorry, das ist überflüssig, verwirrend und falsch - siehe mein initiales Posting.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,

    Zitat


    Original von bobrowski:
    Sorry, das ist überflüssig, verwirrend, falsch und in seiner Pauschalität eine ziemliche Unverschämtheit....

    ich hoffe Sie erlauben mir diese Ergänzung.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Guten Morgen Herr Bobrowski,

    nach Kenntnis des Volltextes stimme ich Ihnen in allen \"Anklagepunkten\" zu. :d_zwinker:

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo zusammen,
    die Sache wird noch etwas pikanter durch das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 18.5.2006 (L5KR182/05), wonach stationäre erbrachte Fälle, die \"eigentlich\" im Rahmen des ambulanten Operierens hätten erbracht werden können, überhaupt nicht mehr vergütet werden.
    Nach einer geänderten Abrechnung eines Kategorie-1-Falles von stationär nach ambulant könnte die xxx-BKK also dann jegliche Vergütung komplett ablehnen.
    Viele Grüße
    PB

  • Hallo Herr Brenk,

    auf der Webseite vom LSG RP ist das zitierte Urteil (leider) nicht erhältlich bzw. nicht als Download verfügbar. Könnten Sie mir freundlicher Weise einen Link oder das Urteil/Urteilstext selbst zukommen lassen? Herzlichen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    es ist fraglich, ob das Urteil rechtskräftig ist. Solange es das nicht ist, sollte man es nicht als heilsbringendes Totschlagargument einsetzen (das hatten wir bei demselben LSG auch schon einmal vor ein paar Jahren, als es um Behandlungsunterlagen und Zurückbehaltungsrecht der Kassen ging).

    Trotzdem würde mich der Volltext auch brennend interessieren!

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    ich glaube das man anhand des Aktenzeichens erkennen kann das dieses Urteil Rechtskraft besitzen wird.
    :d_zwinker:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Ich habe das Urteil leider nur in Papierform vorliegen und verfüge nicht über einen Scanner. Ich faxe es gerne jemandem zu, der es evtl. einscannen und zum download bereitstellen würde. Freiwillige vor!