BKK kündigt Nicht-Zahlung pauschal an

  • Hallo Herr Brenk,

    Sie können es mir gerne zufaxen. Meine Faxnr.: (0211)3160-764. Ich hoffe ich habe genug Papier im Fax. Danach stelle ich es als PDF hier ins Forum. Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüße
    Rainer Pappert

  • Hallo Herr Brenk,
    ich scanne es gerne ein und stelle es hier zur Verfügung.
    Meine Fax Nr.
    02602/122738

    freundliche Grüße

    kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Schulz,

    Zitat


    Original von Aachen1:
    Hallo ToDo,
    ich glaube das man anhand des Aktenzeichens erkennen kann das dieses Urteil Rechtskraft besitzen wird.
    :d_zwinker:


    Mag sein, dass ich im Moment etwas begriffsstutzig bin oder mit der Zusammensetzung und Lesart von Aktenzeichen nicht so vertraut bin - könnten Sie mir daher bitte erklären, woran ich das im Az. sehen kann?

    Wenn gegen dieses Urteil Revision eingelegt und zugelassen wurde, würde das Verfahren jetzt unter einem neuen Aktenzeichen beim BSG geführt. Wie kann ich aber an dem LSG-Aktenzeichen erkennen, ob es rechtskräftig geworden ist oder werden wird???

    EDIT: Unabhängig davon habe ich gerade mal das gute alte Telefon bemüht und vom LSG selbst erfahren, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde (Rechtsmittel wurden nicht eingelegt)

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen,

    da die Krankenhausvertreter hier offenbar sprachlos sind angesichts dieser Rechtsprechung, will ich mal in die Bresche springen:

    Dieses Urteil eröffnet den Kassen natürlich Möglichkeiten (wie eingangs ja bereits geschildert - vor diesem Hintergrund machen die Schreiben natürlich einen gewissen Sinn).

    Aber obwohl kassenfreundliche Richtersprüche selten sind, kann ich mich nicht so recht freuen.

    Zum Einen widerspricht das Urteil einem von anderen Senaten aufgestellten Grundsatz (Vergütungsanspruch entsteht dem Grunde nach, da die Leistung zweifelsfrei erbracht wurde), den man m. E. nicht nur wegen der strikten Trennung ambulant/stationär vernachlässigen kann.

    Zum Anderen sehe ich jetzt in solchen Fällen eine härtere Gangart auf Krankenhäuser und Kassen zukommen. Krankenkassen werden (wie ja eingangs schon geschildert) dieses Urteil umsetzen, soweit es Ihnen zum Vorteil gereicht (nachvollziehbar!). War ein Krankenhaus bisher eher mal geneigt, in \"Zweifelsfällen\" auf die Differenz zwischen stationär und amb. OP zu verzichten, werden solche Fälle nun wahrscheinlich ausgefochten, weil die komplette Vergütung auf dem Spiel steht (auch nachvollziehbar!).

    Ob das BSG der ersten Instanz damit einen Bärendienst erwiesen hat, muss sich zeigen.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo, Hallo Forum,

    Tatsache ist, daß ein derartiges Urteil den Krankenhäusern jede Irrtumsmöglichkeit nimmt.

    Die einmal getroffene Entscheidung zur stationären Aufnahme führt dann dazu daß bei retrospekitver Feststellung der Fehlbelegung kein Abrechnungsmöglichkeit mehr besteht.

    Ich finde das absurd und kann nur hoffen, daß die Kostenträger hier nicht gnadenlos auf der Rechtsamechanik herumreiten.

    Es wäre ja sogar vorstellbar, daß eine solche Regelung gezielt eingesetzt wird, um Leistungen kostenfrei erbringen zu lassen.

    Es wird daher auch bei vergleichbaren Fällen ein Klageweg vonnöten sein.

    Niemand kann ernsthaft und dauernd von den Kranknehäusern erwarten, daß sich bei der Fehlbelegung niemand mehr vertut. Zumal ja etliche Fragen im Bezug auf die Fehlbelegung erst in der ex post Sicht diskutiert werden (Z.B: bei der Entlassung vor Ablauf der 24 Stunden).

    ratlos :i_sosad:

    merguet

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere ToDo,

    Zitat

    Original von ToDo

    da die Krankenhausvertreter hier offenbar sprachlos sind angesichts dieser Rechtsprechung [...]

    So ganz unrecht haben Sie damit wohl nicht. Ich war gestern Abend (bzw. heute Nacht) als ich den Text las, zwar in Versuchung, aber dann war es mit doch zu spät.

    Inhaltlich gebe ich Ihrem Beitrag durchaus Recht. Mit polarisierenden Entscheidungen wird nicht unbedingt eine bessere Rechtssicherheit geschaffen. Mich wundert nur, warum die Revision nicht zugelassen wurde. Aber spätestens, wenn ein anderes LSG zu einem anderen Urteil kommt, ist das BSG gefragt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    dieses ist in der Tat für Krankenhäuser ein hochbrisantes Urteil. Ob es auch ausserhalb von RLP so fallen würde, sei einmal dahingestellt.

    Hervorheben möchte ich aber, dass ein derartiges Vorgehen nicht meinem Verständnis vom einem hier bereits mehrfach besprochenen \"vernündftigen, partnerschaftlichen, etc.\" Umgang miteinander entspricht.

    Ich kann nur jedem raten (egal ob Kasse oder KH) vernünftige Kommunikationswege zu beider Vorteil zu schaffen. Mancher mag das dann als \"türkischen Basar\" verspotten oder kritisieren, viele Probleme lassen sich so aber regeln. Und wenn man sich einmal nicht einig wird, sollte es auch dieser Kommunikation keinen Abbruch tun, einen Fall mal gerichtlich prüfen zu lassen.

    Gruß, J.Helling

    PS: ToDO, Sie haben es gut erkannt, wir sind weitgehend sprachlos. :erschreck:

  • Mahlzeit,


    Zitat


    Original von JanH:
    Ich kann nur jedem raten (egal ob Kasse oder KH) vernünftige Kommunikationswege zu beider Vorteil zu schaffen. Mancher mag das dann als \"türkischen Basar\" verspotten oder kritisieren, viele Probleme lassen sich so aber regeln.


    Diesem - von Ihren Vorrednern ja auch ähnlich vorgetragenen - Wunsch würde ich gern entsprechen.

    Ich werde aber sehr wohl prüfen, bei welchem Krankenhaus ich diese Sichtweise anwende. Denn eins ist mal klar - wer seinerseits auf rechtlichen Vorgaben besteht und Urteile konsequent anwendet mit der offiziellen Begründung \"über Sinn oder Unsinn dieser Regelungen brauchen wir nicht diskutieren, die Rechtsprechung gibt uns die Möglichkeit, also nutzen wir sie\", der wird sich mit solchen Forderungen unglaubwürdig machen.

    Vielfach wird - auch hier im Forum - eine Diskussion eben darauf reduziert, dass man im Recht ist (ggf. auch Recht gesprochen wurde) und deshalb sich jede weitere Diskussionzum Thema erübrigt. Da wird den Kassen auch mal vorgeworfen, den Datenschutz aushebeln zu wollen, sich nicht an geltendes Recht halten zu wollen ect., wenn diese trotz mehr oder weniger eindeutiger Regelungen nach Lösungen suchen - es ist ein sehr schmaler Grat, auf dem man wandelt, wenn man sich in geeigneten Fällen derart auf \"sein Recht\" beruft, in einem anderen Fall dann aber die selbst nicht für nötig gehaltene Weitsicht einfordert.

    Stellen Sie sich einmal vor, die Richter hätten entschieden, dass eine vollstationäre Behandlung nur durch das faktische Entstehen dieser Leistung auch so abgerechnet werden darf (ungeachtet der gegebenen Möglichkeit der ambulanten OP)!! Wie würden Sie reagieren, wenn Kassen dann dieses Urteil postwendend in Frage stellen und Sie dazu auffordern, entgegen dieser Rechtslage zu (ver)handeln und bei dem jungen, gesunden Patienten, der um die Ecke wohnt und liebevoll von seiner Frau umsorgt wird, doch bitte, bitte ambulant abzurechnen?

    Ich kann mir vorstellen, dass die Häuser, die auch in der Vergangenheit an der konstruktiven Zusammenarbeit interessiert waren und sich im Einzelfall ggf. nicht auf durchsetzbares (aber unlogisches) Recht berufen haben, jetzt die Gelegenheit erhalten, für ihr Handeln belohnt zu werden... :d_zwinker:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)