Zuschlag AZV/AIP Berechnung bei teilstationärem Aufenthalt

  • Wir haben zum 01.09.2006 neue Tarife erhalten, so auch bei den Tageskliniken. Auch der AZV/AIP-Zuschlag hat sich geändert. Folgender Fall: Patient wird in der Tagesklinik im august aufgenommen und im September entlassen. Tagesgleiche Entgelte werden berechnet, mit Erhöhung ab 1.9. Den Zuschlag berechnen wir hier auf das zu zahlende Entgelt, und zwar auf jedes einzelne Entgelt pro Tag. Ab 1.9. haben wir somit auch den geänderten Zuschlag berechnet. Die Kasse will das nicht akzeptieren. Eindeutige Aussagen über die korrekte Berechnung des Zuschlags habe ich bisher nicht erhalten. Wer kann mir weiterhelfen? Wird der Zuschlag pro Fall und somit zum Stand des Aufnahmedatums berechnet oder können wir pro Entgelt berechnen und zum 1.9. den Zuschlag somit anpassen?

    Danke für Infos.

    S100mk

  • Hallo s100mk,

    ich denke, dass die Krankenkasse hier Recht hat. So würde ich auch bei teilstationäre Tagessätzen davon ausgehen, dass der am Aufnahmetag geltende Entgeltkatalog anzuwenden ist (vgl. § 1 FPV). Anders wäre der Sachverhalt wenn hier ein Quartalsüberlieger vorliegen würde. Dieser wäre gemäß § 8 FPV in zwei Fälle zu unterteilen und entsprechend getrennt abrechenbar.

    Viele Grüße
    Googs

  • Hallo Googs,

    danke für die schnelle Antwort. Möchte aber erwähnen, dass die Kasse einzig die Erhöhung des prozentualen AIP/AZV-Zuschlags (von 1,39 auf 2,49 %) mitten im Fall anzweifelt, während sie die Erhöhung des tagesbezogenen Entgelts als korrekt ansieht.

    Danke und Gruß.

    s100mk

  • Hallo s100mk,

    das ist doch auch richtig. Schließlich handelt es sich bei letzterem um ein tagesbezogenes Entgelt, wie Sie selbst so richtig feststellen. Auch in der guten alten Zeit der tagesbezogenen Pflegesätze wurde das so gehandhabt, wenn sich während einer KH-Behandlung die Pflegesätze geändert hatten. Bei dem AIP/AZV-Zuschlag handelt es sich aber um ein fallbezogenes Entgelt.

    Gruß,
    C. Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Mit Verlaub, ist die Diskussion nicht sehr akademisch (und allenfalls liquiditätsrelevant)? Am Ende wird das ganze doch ohnehin komplett ausgeglichen weil sie ja damit Kosten und nicht Leistungen finanziert bekommen.

    Bitte nur dort streiten, wo es wirklich lohnt.

    Grüße

    FD

  • Hallo Herr Duennwald,
    hallo Forum,

    ich stimme Ihnen zu. Aus Sicht der einzelnen Krankenkasse (nicht des Krankenhauses) kommt der korrekten Vergütung der Zuschläge jedoch möglicherweise eine gewisse Bedeutung zu. :augenroll:

    Gruß

    Der Systemlernende