Postoperative Komplikation Gruppe T81.- und T84.-

  • Hallo Forum,

    ich würde gerne mal etwas allgemeines klären, am besten mit einem Fallbeispiel:

    Alte Dame stürzt zuhause und zieht sich eine Patellafraktur zu, operative Versorgung im Krankenhaus, soweit klar, aber...

    --> während des stationären Aufenthaltes stürzt sie erneut und fällt auf das gleiche Knie, was zu einer Dislokation des Osteosynthese-materials führt, was eine Re-Operation erforderlich macht.
    Genau genommen möchte ich auf zweierlei hinaus.
    1. Sturz (post OP) aufgrund eines seit Jahren bekannten Schwindels
    2. Sturz (post OP) aufgrund einer Gangunsicherheit im Rahmen der OP

    Liegt in einem, oder gar in beiden Fällen, eine Komplikation im Sinne der T81.- oder T84.-Gruppe vor? Zumindest im ersten Fall besteht kein direkter Zusammenhang mit der ursprünglichen Operation. Oder liegt in beiden Fällen, da ein erneutes Trauma stattfand, keine Komplikation im Sinne der DKR vor? Kurzum, darf ich eine T-Nummer kodieren?

    Wäre für jegliche Hilfe dankbar!

    Felix :d_gutefrage:

  • Hallo Felix,

    die Dislokation des Osteosynthesematerials aufgrund des Sturzes würde ich mit einem T-Code abbilden und ergänzend X59.9 für den Sturz kodieren. Ich denke, dass hier auf jeden Fall eine Komplikation, wenn auch durch einen externen Grund, vorliegt. Der Zusammenhang wird m.E. in beiden Fällen durch die Dislokation des zuvor eingebrachten Materials gebildet. Die Sturzneigung oder weiterführende Nebendiagnosen sind bei Aufwand ebenfalls zu kodieren.

    Grüße
    Nicole

  • Hallo Nicole,

    vielen Dank für den Hinweis, aber klar ist es damit noch immer nicht.
    Es ist weder eine Komplikation bei (durch) einem Eingriff
    T81.-, noch durch das Osteosynthesematerial T84.-

    Bei einer postoperative Thrombose wird doch auch diese kodiert und nicht eine T-Nummer als Komplikation!?

    Felix :augenroll:

  • Mahlzeit!

    Es handelt sich um eine Komplikation durch das Osteosynthesematerial, welches disloziert, folglich T84.1.
    Dort steht \"Unter T82.0 aufgeführte Zustände...\", d.h. unter anderem \"Fehllage, Leckage, Verlagerung...\".
    Die Komplikation manifestiert sich hier nicht an einem Organ, wie bei der Thrombose, sondern am Osteosynthesematerial. Und in diesem Falle ist dann der T-Kode spezifischer.

  • Hallo Forum,

    passend zu diesem Thema habe ich Probleme bei der Kodierung folgenden Falles:

    Ein Patient ist vor 8 Wochen auswärts wegen einer medialen Schenkelhalsfraktur (S72.01)mit einer DHS und zusätzlicher Antirotationsschraube versorgt worden, er stellt sich jetzt mit zunehmenden, ohne Trauma aufgetretenen Schmerzen bei Dislokation(Abkippen des Hüftkopfes) vor (T84.1).Es ist keine Osteoporose bekannt.
    Die DHS wird entfernt (OPS: 5-787.5), bei der Aufbereitung des Schaftes für die TEP-Implantation kommt es zu einer Femurfraktur (T81.8 und S72.3). Es wird eine Langschaftprothese eingesetzt (OPS 5-820.20), zusätzlich Fixierung der Fraktur mit einer Bandcerclage (5-791.1g).
    Zusätzlich Kodierung der Reoperation 5-983
    Meine Frage: ist die Hauptdiagnose S72.01 korrekt? (8 Wochen nach Unfall kann die Frakturbehandlung noch nicht abgeschlossen sein); oder ist die T84.1 anzuwenden?
    Ist die intraoperative Femurfraktur korrekt abgebildet? (alternativ M96.6 : Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates...; wobei dieser Kode sicher für später nach OP auftretende Frakturen gedacht ist?)
    Und noch eine letzte Frage: ist in diesem Fall der Kode für die Reoperation anzugeben?

    Im Voraus Danke für Ihre Tips

    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Guten Morgen Stalli,

    sehr schöne Fragen!

    1. HD ist T84.1, da keine geplante Folgebehandlung

    2. Intraop. Femurfraktur = M96.9, das ist inzwischen geklärt

    Zitat DIMDI: \"M96.6 ist für die direkt mit der med. Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für die intraoperative Fraktur.
    siehe http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…ba05c53c91666#0

    3. Reoperation 5-983 wird angegeben

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Felix,
    ich empfehle Y84.9 \"Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet\" genauer zu betrachten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo alle miteinander,

    die DIMDI-Meinung ist zu relativieren. Nicole brachte das DIMDI Zitat am 10.11.2006 wörtlich. Darin steht, dass M96.6 nur unter Berücksichtigung der Exclusiva gilt. Mithin bleibt es bei dem Circulus vitiosus, denn in den FAQ´s steht, dass so spezifisch wie möglich zu codieren ist. Unter M96.6 geht die Lokalisation und die Bedeutung als Komplikation verloren, die unter T84.ff+z.B. S72.ff erhalten bleibt.

    Es gibt in meinen Augen daher nur die beiden Alternativen Fraktur bei adäquatem Trauma – was immer es ist – wird als periprothetische Fraktur mit Z96.6 + S72ff codiert und die als Komplikation mit T84.0 + S72.ff.

    Das ist jedenfalls meine Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin