Hallo Forum,
ich würde gerne mal etwas allgemeines klären, am besten mit einem Fallbeispiel:
Alte Dame stürzt zuhause und zieht sich eine Patellafraktur zu, operative Versorgung im Krankenhaus, soweit klar, aber...
--> während des stationären Aufenthaltes stürzt sie erneut und fällt auf das gleiche Knie, was zu einer Dislokation des Osteosynthese-materials führt, was eine Re-Operation erforderlich macht.
Genau genommen möchte ich auf zweierlei hinaus.
1. Sturz (post OP) aufgrund eines seit Jahren bekannten Schwindels
2. Sturz (post OP) aufgrund einer Gangunsicherheit im Rahmen der OP
Liegt in einem, oder gar in beiden Fällen, eine Komplikation im Sinne der T81.- oder T84.-Gruppe vor? Zumindest im ersten Fall besteht kein direkter Zusammenhang mit der ursprünglichen Operation. Oder liegt in beiden Fällen, da ein erneutes Trauma stattfand, keine Komplikation im Sinne der DKR vor? Kurzum, darf ich eine T-Nummer kodieren?
Wäre für jegliche Hilfe dankbar!
Felix :d_gutefrage: