Innovationsanmeldung im Krankenhaus

  • Hallo Forum,

    Stichwort Innovationsanmeldung:
    Was versteht man darunter genau?

    Habe gelesen das für Krankenhäuser die Möglichkeit besteht neue Innovationen anzumelden sind da z.B für neue Behandlungsmethoden gemeint oder etwas anderes?

    Wird dies als eine Möglichkeit angesehen um neue Erlösmöglichkeiten zu generieren für das Krankenhaus? Wie wichtig wäre das im Bezug auf die neue DRG Gesetzgebung?

    Last but not least: Welche Abteilungen sind hier weitestgehend betroffen, spielt die Radiologie hier eine wichtige Rolle?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen Florian Kremer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Kremer,

    ich hatte Sie gestern bereits per PM gebeten, keine Threads gleichen Inhalts in mehreren Unterforen zu erstellen. Ich habe auch jetzt wieder diese Widerholungen gelöscht, was mich Zeit kostet, die ich gerne anders einsetzen würde. Bitte entscheiden Sie sich zukünftig nur für ein Unterforum.
    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Kremer,

    Das Thema muss Sie wirklich brennend interessieren (Hausarbeit, etc???) ). Nicht nur dass Sie es (nach Angaben von Herrn Selter) hier im Forum streuen; nein, auch in anderen Foren (Forum-Medizin; [url=http://drg.uni-muenster.de/phorum5/read.php?1,3247,3250]Uni-Münster[/url]) habe Sie Ihre etwas ungenaue Frage vermehrt platziert. :rotwerd:

    Anscheinend waren die bisherigen Aussagen nicht befriedigend für Sie. Daraus könnten Sie folgende Rückschlüsse ziehen:
    1. Das Thema interessiert keinen – außer Sie (was ich nicht glaube),
    2. Ihre Fragestellung muss präziser werden,
    3. For free will niemand Antworten geben (über das allgemeine Grundwissen im DRG-Kontext hinaus).

    Letzter Punkt sollte überdacht werden, da, meines Wissens, nach im Forum sehr helle Köpfe dabei sind – teilweise versteckt in der Anonymität. 8)

    Gruß (und hoffentlich bald befriedigende Antworten wünschend),...

    MfG

  • Hallo Herr Kremer,

    was Sie genau wissen wollen, ist in der Tat ein wenig unklar. Dennoch willkommen im Forum. Hier ein link zum InEK, dem Sie die Verfahrenseckpunkte für die Beantragung der NUB (Neuen Untersuchungs und Behandlungsmethoden)entnehmen können.
    Vielleicht hilft das.

    Extrabudgetär ist hier nur wenig drin. Die Einzelheiten führen hier zu weit.
    Für die Radiologie sehe ich hier nur dann Möglichkeiten, wenn Sie eine neue Methode einführen, die bisher nachweislich un- bzw unterfinanziert ist.

    Das Verfahren ist kompliziert, langwierig und bürokratisch. :erschreck:

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    Sie geben da einen wertvollen Hinweis. Aus den Post’s in den anderen Foren nehme ich jedoch an, dass es hierbei um Investitionsfinanzierung geht. Diese ist, meinem Wissen nach, (noch) kein Thema innerhalb der DRGs.

    Weiterhin viel Erfolg und noch hoffentlich viele Antworten, Herr Kremer.

    Gruß,

    MfG

  • Guten Tag Herr Kremer,

    Antworten zu Ihren Fragen kurz und knapp:
    zu Frage 1. : JA

    zu Frage 2. : Nein

    zu Frage 3. : Was ist Ihnen denn wichtig die Methode odr die Gesetzgebung?
    :d_gutefrage:
    zu Frage 4. : viele, jedoch nur die die Innovativ sind. Ist das Ihre Radiologie? :d_pfeid:

    Ansonsten wäre eine genau formulierte Frage besser zu Beantworten gewesen oder ist dann die ganze Innovation weg ? :d_pfeid:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling