Hallo Kollegen,
meine Lieblingskasse hat folgende Idee des MDK weitergereicht:
Da ist ein Patient per Notfall-Einweisung (abdominelle Beschwerden; V.a. Appendizitis, V.a. Gastritis) in die Notfallaufnahme gekommen. Die Untersuchungen ergaben: Kein Blinddarm, sondern Gastritis. Abrechnung als vorstationär.
Jetzt die Sicht des MDK:
Die erfolgten Untersuchungen belegen eine durchgeführte Gastritis-Diagnostik (mit Festlegung dieser Erkrankung im Ambulanz-Brief) und diese sei eine ambulante Tätigkeit. Es ist keine vorstationäre Abrechnung möglich, denn die Gastritis wird ja in der Regel nicht stationär aufgenommen. Somit kann der Sinn des Vorstationären (Verhinderung einer Aufnahme) nicht gesehen werden.
Jetzt soll das Ergebnis der vorstationären Betreuung zu einer Ambulanzpauschale führen? Gibt\'s für diese Sicht eine Grundlage oder ist das Blödsinn, für den ich es halte?
Einen Gruß aus Dortmund
(und ein schönes Wochenende)
wünscht
Frank Barsnick