Position des MDK: Klärung nicht herbeiführen

  • Hallo Forum,

    hier ein verwickeltes Problem: Kind kommt zur Gastro- und Koloskopie. Letztere ist ja Kat.2 für Kinder im Katalog des ambulanten Operierens. Zugrunde lag ein unerklärer Bauchschmerz nebst ungeklärten episodischen Diarrhoen. Dies veranlasste den behandelnden Pädiater, der seine Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, zur Krankenhauseinweisung mit der Frage nach Klärung der Bauchschmerzen.

    Nun ist die Differentialdiagnose hier ziemlich breit. M. Crohn/Colitis ulcerosa gehören dazu, die Sprue, die gastroösophageale Refluxerkrankung und vielleicht auch eine Porphyrie. Liebe Gastroenterologen, die Symptomatik war wirklich sehr diffus...

    Die Intervention wird gemacht. Der MDK stellt sich dann auf den Standpunkt, dass alles Andere hätte ambulant gemacht werden können und dass daher ab Aufwachen und Überwachung nach Intervention kein Vergütungsanspruch mehr bestehe.

    Ich sehe hier zwei Positionen, die miteinander in Konflikt geraten.
    [list=1]
    [*]Die klare Aufforderung von Hausarzt und Patient, eine Klärung herbeizuführen, die offenbar nirgendwo anders gelang. Darüber hinaus natürlich auch das ärztliche Selbstverständnis, einem Patienten zu helfen und zumindest ein solides Zwischenergebnis abzuliefern.

    [*]Die politische und gesetztliche Vorgabe an den Arzt, die stationäre Behandlung zu beenden, wenn keine Notwendigkeit mehr dafür besteht.
    [/list=1]

    Der MDK besteht auf 2. (ignoriert 1. und beteuert immer wieder, wie unabhängig er sei). Es geht wohlgemerkt nicht um (z.B.) eine Grenzwert-Hyperthyreose, die nebenbefundlich auffiel und bei der dann typischerweise ziselierte Anamnese, Laborbestimmungen und Sono fällig sind. Es geht um eine der Sache nach nicht beendete Behandlung,

    Ich sehe doch die Einlassung der Kasse schon gedanklich vor mir, wenn das nur nach Intervention entlassene und nicht weiter \"abgeklärte\" Kind dann in 14 Tagen mit unterer GI-Blutung kommt. Man plädiert auf Komplikation oder noch nicht beendete Behandlung!

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo zusammen,
    eine Ergänzung aus meinem Fundus:
    Andauernde Schmerzen (HIER: Thorakale Schmerzen nach Infarktausschluss) sind kein Grund, einen Patienten stationär zu führen. das kann man alles ambulant machen.
    Die konkrete Nachfrage unter Hinweis auf das BSG (abstrakter Verweis genügt nicht), wer das denn bitte ambulant auf die Schnelle machen solle, wird beantwortet mit dem Hinweis, dass die entsprechende Urteile nur für psychiatrische Fälle ergangen seien und deshalb für den somatischen Bereich irrelevant seien.

    Die Kassen und der MDK tun sich ja leicht: der Patient ist behandelt, bzw. in Ihrem Fall abgeklärt. Und irgendwo in der BRD wird sich schon jemand finden der die bestrittenen Fälle ambulant macht und das alles ohne Voranmeldung (retrospektiv gesehen - die Nagelprobe fällt ja aus).

    Schönes WE zusammen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Diese Geschichte sollte man mal an die Gehörorgane von Politikern
    und Funktionären herantragen, die sich über rückgängige Geburtenrate
    in Deutschland beschweren. Und dann so eine Schickane seitens der
    Kasse und MDK!

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,
    bei allem Verständnis für die hier angeführten Beschwerden über die Taktiken einzelner KKn und die manchmal unverständlichen Entscheidungen der Medizinischen Dienste, was hat das denn jetzt mit der Geburtenrate zu tun?

    Gruß,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Maas,

    Ihre Frage scheint berechtigt.
    Es ist nicht zu erwarten, dass die breite Bevölkerung im geschlechtsfähigen Alter, sich durch Abrechnungsstreitereien zwischen KH und KK einen Kinderwunsch ausreden lässt.
    Allerdings kann es natürlich sein, dass durch die deutliche Zunahme der MDK-Gutachten und KK-Anfragen, die hier beteiligten Mitarbeiter auf beiden Seiten so viele Überstunden machen müssen, dass hierfür günstige Zeitfenster nicht (oder weniger) mehr getroffen werden. Diese Überlegung begründet sich in der Tatsache, dass ein früherer Kollege in einer anderen Klinik deswegen mal „Fortpflanzungsurlaub“ (Nein, nicht verschrieben. Es ist nicht Fortbildungsurlaub gemeint) als Sonderurlaub beantragte. Um eventuelle Vorstöße in dieser Richtung im Keime zu ersticken (was die Beantragung betrifft): Dieses Vorhaben war von keinem Erfolg begleitet.
    Inwiefern sich dies dann statistisch bemerkbar machen kann, ist auch fragwürdig......

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielleicht hilft es weiter, vielleicht lenkt es jetzt auch noch mehr vom eigentlichen Thema ab:
    Meine beiden Kinder habe ich noch vor meiner \"administrativen\" Tätigkeit gezeugt, damals war ich noch klinisch tätig....

    Gruß, J.Helling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Helling,

    das war ein chirurgischer Kollege aus meiner klinischen Zeit. Zum Ausgleich: Meine 2 haben unter dem MedCo-Stern das Licht der Welt erblickt. Natürlich schweifen wir ab.....

  • Es hat mich wirklich gefreuet, dass mein Beitrag etwas Freude
    den Forumsteilnehmern bereitete und so den grauen Alltag zumindest
    heute erträglich werden ließ!
    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    auch auf die Gefahr hin, noch weiter abzuschweifen.. \"..In Schottland gibt es nur noch einen Samenspender..\" - Sehen dann dort bald viele Kinder gleich aus?? Gibt es dann Großfamilientreffen? Mit Stammweitwurf...?
    Und vielen Dank für den Tip, aber wenn ich mir dann vorstelle, eines Tages stehen 10 Engländer (könnten genausogut 10 Deutsche sein) vor mir uns wollen eine Unterkunft und womöglich noch ein Studium bezahlt bekommen - nein danke, da reichen meine zwei... (auch Chirurgenkinder, der zweite hat es noch rechtzeitig geschafft.)

    Um noch einmal den Bogen zum Thema zu spannen: Im von Ihnen, Herr Bobrowki, beschriebenen Fall oder ähnlichen bleibt nur die Möglichkeit der vorherigen Klärung mit dem Kostenträger. Auch wenn dieses nicht immer einfach ist. Ich habe aber keine \"Skrupel\", Patienten wegen Leistungen, die ich nur stationär erbringen kann (oder aus plausiblen Gründen will), mit einer Kostenübernahmeerklärung zur Kasse zu schicken. Ich habe dann auch kein Problem damit, wenn diese dann dem Patienten eine Behandlungsalternative aufzeigt - habe es aber bisher nur einmal ex post erlebt, ex ante noch nicht.

    Zu Herrn Horndasch: Lassen Sie sich doch von der Kasse mal zeigen, wo steht, dass die Urteile nur für Psych-Patienten gelten. Und warum sie auf den somatischen Bereich nicht übertragbar seien? ... Erwarten Sie dann eine qualifizierte Antwort?...

    Gruß, J.Helling

  • Noch ein letzter Beitrag zum \"Nebenthread\":
    Mein Kind stammt noch aus der Krankenschwesternzeit, inzwischen fehlt mir sogar die Zeit zur Suche eines potentiellen Erzeugers... Aber Schottland wäre für mich auch keine Alternative ;)

    Zum Haupthtread:

    Ich wäre, ehrlich gesagt, bei den von Ihnen genannten Diagnosen gar nicht auf die Idee gekommen, die Notwendigkeit der stationären Abklärung zu bezweifeln.
    Man lernt nie aus...

    @ Herrn Horndasch:
    Ich habe da noch eine Verständnisfrage. Hat die beschriebene KK schon die stationäre Abklärung der thorakalen Schmerzen bemängelt oder erst die weitere stationäre Diagnostik nach Ausschluss eines Infarktes?

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens