Fallzusammenführung bei nur einer DRG in Spalte 13?

  • Liebes Forum,

    wir haben zwei Fälle, bei denen sich die Frage der Zusammenführung stellt:

    Fall 1 Tag 1 bis 2, DRG G60B, Partition M, > Ausnahme von der Wideraufnahme Spalte 13 Fallpauschalenkatalog
    Fall 2 Tag 4 bis 16, DRG G17Z, Partition O, > keine Ausnahme von der Wiederaufnahme

    Unser Sytem schlägt lediglich eine Fallzusammenführung wegen Komplikation vor. Meines Erachtens müssen beide Fälle wegen § 2 Abs. 1 FPV 2006 zusammengeführt werden, weil es hier heißt:

    Zitat

    \"Eine Zusammenfassung und Neueinstufung nach Satz 1 wird nicht vorgenommen, wenn die Fallpauschalen dieser Basis-DRG bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 ... des Fallpauschalen-Katalogs gekennzeichnet sind.\"


    Weil hier nur eine der beiden Fallpauschalen/DRG in Spalte 13 ein Kreuz aufweist, müssen sie zusammengeführt werden, richtig? Oder hat unser System recht?

    Dankbar für jede Hilfe

    H. Bürgstein

  • Hallo Herr Bürgstein,

    Ihr System hat recht. Bei Markierung auch nur einer DRG in Spalte 13 tritt die Ausnahme von derv Wiederaufnahme in Kraft.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    danke für die schnelle Antwort. Verstehe nur nicht, warum dieser Passus in Abs 1 und 2 der FPV unterschiedlich formuliert wurde.

    Viele Grüße

    Hubertus Bürgstein
    Brühl

  • Hallo,

    die unterschiedliche Formulierung bzw. der Plural bei der Formulierung in § 2 Abs. 1 lässt sich darüber erklären, dass man davon ausgehen kann, dass im Falle einer Kennzeichnung in Spalte 13 bzw. 15 des FP-Katalogs grundsätzlich alle Fallpauschalen derselben Basis-DRG gekennzeichnet sind. Nach § 2 Abs. 2 ist die Kennzeichnung einer der Fallpauschalen für den Ausnahmetatbestand ausreichend.
    Bezogen auf das geschilderte Beispiel käme allenfalls eine Zusammenfassung auf Grundlage von § 2 Abs. 2 in Frage, da es sich um einen Partitionswechsel innerhalb derselben MDC handelt und nicht um dieselbe Basis-DRG.

    Gruß
    Bussmann