Aufnahme zur OP, OP nicht durchgeführt

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe eine Frage bez. einer nicht durchgeführten OP.
    Ein Patient wird elektiv zum ICD-Aggregatwechsel bei Erreichen der ERI-Kriterien aufgenommen. Im routinemässig durchgeführtem Röntgen-Thorax wird der V.a. ein hochgradiges Bronchial-Ca gestellt. Der Aggregatwechsel wird daraufhin zurückgestellt und der Pat. erstmal in eine andere Klinik zur Behandlung des BC verlegt. Ich habe als
    HD: Z45.0 Anpassung u. Handhabung eines impl. SM oder ICD`s
    ND: Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesen...
    C 34.9 Bronchial-CA n.n.bez.
    und weitere diverse ND

    Unser OA zweifelt die HD an. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Oder müsste ich die ursprüngliche Erkrankung die zur ICD-Implantation geführt hatte, als HD angeben<?. In den DKR steht nur unter nicht ausgeführter ursprünglicher Behandlungsplan: Als HD ist diejenige \"Krankheit\" anzugeben, die.... die stat. Aufnahme veranlasst hat. Die Z45.0 ist ja keine Krankheit. Was ist richtig? Würde mich über Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße Britta S.

  • Hallo Britta,
    wenn \"Z45.0\" der Kode ist den sie für dieses Verfahren normalerweise angeben. Dann ist die HD richtig. Nur das Bronchial NPL bzw. den Verdacht können sie als ND meines wissens nicht angeben, da sie selber dieses nicht bestätigen können.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen Britta, liebes Forum,

    dies ist völlig korrekt.

    Siehe auch
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…b1bd18891633e#0

    TIP: (Über die Suchfunktion kommt man oft schnell zu einer Lösung!)

    Das BC u. andere ND nur angeben, wenn behandlungsrelevant!

    Viele Grüße aus dem sonnigen! Allgäu :sonne:

    Mathias Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Aachen1:
    Nur das Bronchial NPL bzw. den Verdacht können sie als ND meines wissens nicht angeben, da sie selber dieses nicht bestätigen können.

    Zitat


    Original von Finke:
    Das BC u. andere ND nur angeben, wenn behandlungsrelevant!

    Hallo,

    doch, ist als ND zu kodieren (Verdachtsdiagnose und Verlegung), siehe DKR D008b.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Selter,

    hab ich nicht bedacht, sie haben recht die Verdachtsdiagnose als ND mit anzugeben. ( Hab noch mal den Kommentar und die DKR gelesen)

    :rotwerd:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling